• 19.04.2024

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Fiktiv leicht verständlich

gericht

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Die Liebe mündet manchmal immer noch in eine wahnsinnig schöne Hochzeit. Doch schon wenige Jahre später sind die Versprechungen für die ewige Liebe nur noch Schall und Rauch. Am Ende treffen sich die einstigen Liebenden nur noch vor Gericht, ein normaler und üblicher Vorgang, den die meisten Männer bei der Heirat jedoch komplett ausblenden. Eine stabile Ehe ist vergänglich wie der Stuhlgang nach dem Morgenkaffee.

Vor dem Familiengericht ist es immer spannend, denn es geht dort vor allem um viel Geld. Klar, die Frau begehrt maximalen Unterhalt und der Mann stellt sich bockig. Beide Parteien tragen ihre Argumente vor, die durchaus einleuchtend sind. Die Frau hatte jede Menge ehebedingte Nachteile, wurde regelmäßig mit einem dicken und harten Penis malträtiert und sie musste dem Herrn in allem gefügig sein. Nein, wir befinden uns schon lange nicht mehr im Zeitalter der Sklaverei, aber vor dem Familiengericht stellen Frauen das so dar. Und damit nun der Unterhalt für die arme Frau möglichst umfangreich fließt, greifen die Juristinnen zu einem beliebten Trick.

Die Richterin schaut sich den Mann an und stellt zufrieden fest, dass er gesund, intelligent und hoch qualifiziert aussieht. Gut, nach den Lohnabrechnungen verdient er nicht gerade üppig, aber wenn er sich anstrengen würde, dann könnte er deutlich mehr verdienen. Somit legt die Richterin aus dem Bauch heraus fest, dass hier nicht das Einkommen auf dem Papier, sprich die Lohnabrechnung, zählt, sondern das, was dieser stattliche Mann aus ihrer Sicht bei etwas mehr Anstrengung locker und lässig verdienen könnte. Sie rechnet kreuz und quer und schwupp di wupp werden aus den tatsächlichen 1.600, - € mal eben fix 2.800, - € netto pro Monat.

Ein höheres Nettoeinkommen des Mannes bedeutet automatisch mehr Unterhalt für die Ex. Doch wird im Gegensatz zum Einkommen des Mannes der Unterhalt an die Frau nicht fiktiv, sondern real fällig. Das hat weitreichende Folgen. Meine Richterin bestimmte mein fiktives Einkommen auf 5.000,- € netto, obwohl meine Lohnabrechnungen und Steuerbescheide seit vielen Jahren nur knapp 800,- € monatlich ausweisen. Somit darf sich meine liebevolle Exehefrau auf monatlich 770,- € Unterhalt freuen. Und wer jetzt genau rechnet, der stellt fest, dass mir zum Leben gerade noch 30,- € verbleiben, 30,- € für Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Klamotten und Teilhabe am sozialen Leben. Das ist allen deutschsprachigen Ländern faktisch gleich.

Ja, das klingt richtig schlimm, ist es aber nicht. Denn es gibt den Pfändungsfreibetrag. Meine liebe Ex-Ehefrau kann maximal einen Gerichtsvollzieher in die Spur schicken, der zunächst meine finanziellen Verhältnisse prüft. Geheimkonten, Goldbarren, Schmuck, Autos und fette Bündel Bargeld, das alles wird der Gerichtsvollzieher suchen. Ob er bei mir was Brauchbares findet, das dann auch noch mir gehört? Wohl eher nicht. Das Ergebnis wird sein, dass alles so bleibt, wie es ist. Meine Ex bekommt nichts, außer die Rechnung für den Gerichtsvollzieher und mein Einkommen bleibt unverändert unter dem Pfändungsfreibetrag. Das ist doch ein schönes Ergebnis.

Fiktives Einkommen hat für den Mann einen riesengroßen Vorteil. Er stellt sofort und knallhart fest, dass er unabwendbar pleite ist. Sein luxuriöses Leben ist vorbei mit gravierenden Folgen für seine Zukunft.

Die dreht sich ab sofort vor allem um kreative Geldbeschaffung und wie man trotz Pleite ein angenehmes Leben führen kann. Und schon befindet sich der Delinquent in der Realität eines Unterhaltsprellers. So schnell und so einfach kann ein Mann aus seinem stabilen Leben geschmissen werden.

Viele Männer glauben, dass eine Ehefrau ohne Kinder bei kurzer Ehedauer keinen Anspruch auf Unterhalt generieren kann. Das ist ein echter Mythos. Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen und Einzelfälle, aber die Regel ist das nicht. Die Frau gilt vor dem Familiengericht grundsätzlich als armes und minderbemitteltes Wesen, ohne gescheite Bildung und von Gott mit wenig Hirn und Fähigkeiten ausgestattet, weshalb sie unbedingt lebenslängliche Unterstützung benötigt. Es interessiert niemanden, wie der gebeutelte Ex-Ehemann das nötige Einkommen dazu erwirtschaftet.

Nach Abschluss des Unterhaltsverfahrens, in Pleite und Armut, beginnt für den Unterhaltspflichtigen ein fantastischer Lebensabschnitt voller neuer und spannender Erfahrungen. Die Pleite hat den Vorteil, nun endlich das machen zu können, wozu man schon immer Lust hatte. Der Manager wird Koch, der IT-Fachmann zum reisenden Digitalnomaden, der Bauleiter ein Sekretär und andere Männer werden Gelegenheitsjobber. Sie alle erwartet ein tolles und spannendes Leben. Zu verlieren haben sie nichts. Frauen wollen das nicht verstehen und sprechen gerne von Verantwortungslosigkeit. Dabei sind die Ex und ihr Leben auf der untersten Stufe der Gesellschaft völlig egal. Soll die Ex doch das tun, was sie kann und will, genauso wie es der neugeborene Unterhaltspreller tut.

Und da Familiengerichte grundsätzlich so urteilen, braucht ein Mann keinen Rechtsanwalt. Die gesparten Kosten kann man viel besser für einen schönen Urlaub verwenden.

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