• 19.04.2024

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Endlich wurde beim Bregenzer Bezirksgericht Recht gesprochen. Es geht dabei bekanntlich um das Finale der Scheidung von meiner liebsten dritten Ehefrau. Ich habe zwar noch nicht alle Dokumente gesichtet, aber die wichtigsten Eckpunkte möchte ich niemanden vorenthalten.

Hier einige nette Auszüge, die mir besonders gut gefallen haben. Zuerst zu den Kosten. Die Grundlage der Berechnung von Unterhalt und sonstigen Kosten ist mein Einkommen. Selbstverständlich nicht das tatsächliche Einkommen, sondern das vom Gericht fiktiv festgelegte in Höhe von 5.000,- €. Nicht brutto, sondern netto. Das Gericht meint, dass ich gesund und die wirtschaftliche Lage in Deutschland hervorragend sei. Diese Entscheidung hat mich nicht wirklich überrascht. Ich wusste schon immer, dass ich ein Überflieger bin.

Besonders köstlich empfand den Bericht über die berufliche Karriere meiner Liebsten. Und das muss ich nun wirklich zitieren:

„Die Klägerin (meine liebste dritte Ehefrau) arbeitete bis November 2012 als Küchenhilfe und brachte in dieser Zeit ein Gehalt Euro 1.200,- brutto ins Verdienen, sohin rund 1.000,00 netto, dies 14 mal. Vom November bis Dezember 2012 arbeitete sie als Kellnerin und verdiente dort ebenfalls Euro 1.000,00 netto. Sie war dann von Jänner 2013 bis April 2013 ohne Beschäftigung. Im Mai 2013 begann sie als Zimmermädchen und brachte dort den selben Betrag wie als Küchenhilfe und Kellnerin ins Verdienen. Diese Tätigkeit beendete sie im Oktober 2013. Seit November 2013 arbeitet sie bei einer Medizinprodukte-Firma, bei welcher sie Euro 1.500,00 brutto … ins Verdienen brachte.“

Es ist doch schön festzustellen, wie fehlender Unterhalt eine gute Motivation für eine Arbeit ist. Was meine Liebste bei einer Medizinprodukte-Firma macht, regt freilich meine Fantasie an. Das Gericht schweigt sich darüber leider aus. Ob sie mit ihr medizinische Experimente machen? Vielleicht muss sie Tabletten und Drogen schlucken? Ich weiß es nicht.

Aber nun zu den mir auferlegten Kosten und zum Unterhalt. Da hat das Bregenzer Bezirksgericht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Das verdient meine uneingeschränkte Hochachtung.

Der rückständige Unterhalt wurde mit 42.940,00 € beziffert. Der monatliche Unterhalt ab Dezember 2015 beträgt 770,- € pro Monat. Die Gerichtskosten sind im ersten Stepp nur 1.151,00 €. Dazu kommen noch die Anwaltskosten der Klägerin, die sicherlich um die 15.000,- € betragen dürften. Da fehlt noch die Kostennote des nunmehr erfolgreichen Anwalts.

Das sind doch gute Nachrichten, denn meine Unterhaltschulden sind soeben explodiert. Dazu kommen noch die Kosten der verlorenen Gerichtsprozesse vor dem Landgericht wegen dem Männermagazin. Insgesamt wurde ich im Jahr 2015 zu knapp 100.000,- € verurteilt. Um es klar zu stellen: Die 100.000,- € bekomme nicht ich, die soll ich wirklich zahlen. So funktioniert der Geldtransfer in Richtung der Frauen.

Nun warte ich auf den Gerichtsvollzieher. Immerhin liegt meine Akte schon bereit. Mal schauen wie man mir die 100.000,- €, neben den bisherigen Unterhaltsschulden von knapp 200.000,- €, aus dem Hintern ziehen will. Dabei liegt mein Geld doch angeblich auf einem Geheimkonto im Ausland und die Diamanten im Knie meiner Toilette.

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