• 19.03.2024

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Der Frauen-Streitleitfaden

kampf

» Artikel vom

Gastautor: Doofenshmirtz

Beobachtet und aufgezeichnet von einem MGTOW-Mann.

TEIL EINS

Die Frau hat IMMER recht!
Dagegen etwas zu sagen oder zu behaupten, ist zwecklos. Ihre fehlende Kritikfähigkeit hat ein perfektes Abwehrverhalten geschaffen:

I. Axiom der Überverantwortlichkeit:

a. Situation (Hindernis, erforderliche Arbeit, Unangenehmes).
b. Hinleitung (Rechtfertigung, egal wie abstrus in der Begründung).
c. Du bist schuld („Du hast mich dazu gebracht“).

II. Axiom der Streitkultur:

a. Es wird von ihr unbedingte Deutungshoheit proklamiert.

b. Gegenargumente werden nicht zulassen.

c. Diskussion kann zu jedem Zeitpunkt von ihr abgebrochen werden, wahlweise durch das Verlassen des Raumes oder der Stadt – oder durch zur Schau stellen der Endgültigkeit dieser Entscheidung durch Tür zuschlagen oder Ignorieren.

d. Schuldfrage immer eindeutig (nicht sie).

e. Uneindeutige Schuld wird selbstverständlich zur Schuld des Anderen. Angabe von beliebigen Behauptungen, vom Streitpartner dazu getrieben worden zu sein.

f. Die Wut des Anderen über dieses Vorgehen wird zur Evidenz von a bis e und legitimiert sich selbst. Wer wütend wird im Streit, verwirkt laut ihrer Meinung sein Mitspracherecht. Umgekehrt gilt diese Regel nicht bei ihrem Streitpartner, er darf dieses Verhalten nicht anwenden.

g. Wegweisungshoheit des Streitpartners, er soll die Wohnung oder sogar die Stadt verlassen, umgekehrt darf das der Streitpartner nicht vorschlagen oder befehlen.

h. Versprechen eines Diskussionsrechts bei Wohlverhalten (dem Weggewiesenen, siehe g), jedoch erst nach einer zeitlichen Unterbrechung.

A bis h ist immer wieder als Schleife anwendbar, sobald der Partner nicht macht, was die Frau will und sich frecherweise sogar über dieses Verhalten ärgert. Wer die obigen Punkte selbst auf die Frau anwendet, um ihr Verhalten zu spiegeln, wird von ihr als unreif und kindisch betitelt.

Dies bedeutet das Absprechen eines Anrechts auf Gleichbehandlung im Haushalt, sozusagen ihre Art der Entmündigung des Partners. Umgekehrt darf dies der Streitpartner natürlich nicht.

III. Axiom der Gleichberechtigung.

a. Sämtliche von der Frau erdachten und verlangten Verhaltensregeln gelten nur für den Streitpartner.

b. In jedem Fall können die Regeln des Zusammenlebens durch die Frau jederzeit gebrochen werden unter Zuhilfenahme von Axiom I und II., als Rechtfertigung kann jede beliebige Situation oder Äußerung des Streitpartners dazu dienen

c. Die viel verlangte und eingeforderte Gleichberechtigung wird von ihr selbst dem Streitpartner abgesprochen, da er dies durch sein Verhalten verwirkt.

TEIL ZWEI Die weiblichen Standard-Beleidigungen

Durch den obigen Standardfahrplan ergibt sich auch eine Palette der Standardbeleidigungen:

a. Lächerlich machen des Körpers bzw. der Sexualität.
b. Lächerlich machen des Geistes und Intellekts.
c. Lächerlich machen von erbrachten Leistungen oder Arbeit.
d. Lächerlich machen von Familie und Eltern.
e. Lächerlich machen von Freunden.

Die jeweilige Beleidigung benötigt keinerlei reellen Bezug. Sie kann jederzeit entweder frei erfunden werden, oder durch tatsächliche Ereignisse umgedeutet werden. Wichtig hierbei ist die Vorgabe, die eigene Beteiligung durch sie selbst möglichst nicht zu erwähnen oder kleinzureden.
Bei unzureichender fachlicher und argumentativer Lage werden die Axiome angewendet, damit die Kontrolle der Diskussion nicht entgleitet.

TEIL DREI Die fachliche Einordnung

a. Anklage wegen Jähzorn (Code Red) – Die Wut-Anklage.

Diskussion: Der Zielperson wird vorgeworfen, Probleme mit der Wutbewältigung zu haben. Alle negativen Emotionen, die er hat, werden als ungerechtfertigt angesehen.

b. Anklage wegen Feigheit (Code Gelb) – Die Angsthase-Anklage.

Diskussion: Der Zielperson wird vorgeworfen, eine ungerechtfertigte Angst vor der Interaktion mit Frauen zu haben.

c. Anklage wegen Überempfindlichkeit (Code Blue) – Die Crybaby-Anklage.

Diskussion: Die Zielperson wird beschuldigt, hysterisch zu sein oder die Probleme der Männer zu übertreiben

d. Anklage wegen Kindisch sein (Code Green) – Die Peter-Pan-Anklage.

Diskussion: Der Zielperson wird vorgeworfen, unreif und/oder unverantwortlich zu sein, was ihren Status als erwachsener Mann schlecht widerspiegelt.

e. Anklage wegen Gefährdung (Code Orange) – Die Anklage wegen erhöhter Bedrohung.

Diskussion: Das Ziel wird beschuldigt, auf unbestimmte Weise eine Bedrohung zu sein. Diese Anklage kann mit einem Versuch verbunden sein, das Ziel zu zensieren.

f.Anklage durch Rationalisierung (Code Purple) – Die Saure-Trauben-Anklage.

Diskussion: Die Zielperson wird beschuldigt, ihr eigenes Versagen und/oder ihre Unzufriedenheit wegzuerklären, indem sie Frauen für seine Probleme verantwortlich macht.

g. Anklage durch Fanatismus (Code Brown) – Die Nazi-Anklage.

Diskussion: Der Zielperson wird vorgeworfen, sich einer intoleranten, extremistischen Ideologie anzuschließen oder sich einem ignoranten Standpunkt verschrieben zu haben.

h. Anklage der Unfruchtbarkeit (Code Lavendel) – Die Sex-Anklage.

Diskussion: Die sexuelle Orientierung oder Männlichkeit der Zielperson wird infrage gestellt.

i. Vorwurf der Übergeneralisierung (Code Gray) – Die Verallgemeinerungs-Anklage.

Diskussion: Der Zielperson wird vorgeworfen, Verallgemeinerungen vorzunehmen oder ungerechtfertigte Stereotype über Frauen zu unterstützen.

j. Anklage wegen Frauenfeindlichkeit (Code Black) – Die Anti-Frauen-Anklage.

Diskussion: Die Zielperson wird beschuldigt, gegenüber einer bestimmten Frau oder gegenüber Frauen im Allgemeinen irgendeine Form von ungerechtfertigter Bosheit an den Tag gelegt zu haben.

k. Anklage der Instabilität (Code White) – Die Anklage des weißen gepolsterten Raums.

Diskussion: Der Zielperson wird vorgeworfen, emotional oder psychisch instabil zu sein.

l. Anklage der Selbstsucht (Code Silber) – Der Anti-Romantik-Vorwurf.

Diskussion: Dieser Angriff ist selbsterklärend. Es ist eine übliche Anklage, die Männern entgegengeschleudert wird, die nicht mit romantischen Beschäftigungen belästigt werden wollen.

m. Anklage der Oberflächlichkeit (Code Gold) – Die Alles-was-glänzt-Anklage.

Diskussion: Der Vorwurf der Oberflächlichkeit wird Männern in der Regel im Hinblick auf ihre Paarungspräferenzen entgegengeschleudert.

n. Anklage der Unattraktivität (Code Tan) – Die Hässlichkeits-Anklage.

Diskussion: Der Zielperson wird vorgeworfen, kein romantisches Potenzial für Frauen zu haben.

o. Anklage wegen Defätismus (Code Maroon) – Die Ignorations-Anklage

Diskussion: Diese beschämende Taktik ähnelt dem Vorwurf der Jähzornigkeit und dem Vorwurf der Feigheit, da der Ankläger die negative oder zurückhaltende Haltung der Zielperson gegenüber einer Situation angreift. Der Fokus liegt jedoch weniger auf der Wut oder Angst der Zielperson, sondern auf der vermeintlichen Resignationshaltung der Zielperson.

p. Anklage wegen zurückgehaltener Zuneigung (Code Pink) – Die Selektions-Anklage.

Diskussion: Die Zielperson wird ermahnt, dass ihre Ansichten oder ihr Verhalten dazu führen werden, dass Frauen sie als Partner ablehnen.

TEIL VIER: Der angewendete Fahrplan im Ablauf

a. Materieller und sozialer Einsatz wird ohne Weiteres angenommen.

b. Einsatz wird konsumiert, kein Protest, kein Einwand von ihr zu erkennen.

c. Problem oder Kritik taucht auf.

d. Schuld wird dem Einsatz gegeben (Art und Aufwand egal), angeblichen Alternativlosigkeit und Abhängigkeit davon auch. Jammern, anklagen, unterstellen.

e. Der eigene Einsatz steht dadurch erstmal nicht zur Debatte, denn durch die angebliche Schuld des Streitpartners zuvor ist sie sozial außen vor. Themenwechsel wenn es doch zu aussichtslos ist. „Du hast aber …“ whataboutism, gerne auch aus beliebigen Jahren.

f. Kritik an dieser Vorgehensweise (a-e) wird mit Totschlag-Argumenten und Beschuldigungen zurückgewiesen (den anderen dadurch wütend zu machen, nicht gehört zu werden, passt perfekt und erhöht die Erfolge im nächsten Schritt).

g. Entzug der gleichen Diskussionsrechte und das Verneinen von Argumenten des Streitpartners.

h. Falls es bei dieser Vorgehensweise durch den Streitpartner Kritik gibt, wird das Gespräch von ihrer Seite aus einfach beendet, bzw. der Streitpartner lächerlich gemacht oder in allen Bereichen diskreditiert.

i. Da nun der Streitpartner nach ihrer persönlichen Ansicht ins soziale Schachmatt gestellt wurde, kann sie Hilfe anbieten, eine „Lösung“ zu finden. Aber nur für die Symptome, nicht für das Problem an sich.

j. Das angebliche Einlenken oder unter den Tisch fallen lassen ist dann der Abschluss der Diskussion, gerne auch mit Nachtreten.

k. „Das will ich nicht mehr so“. Falls die Diskussion um ihren Part dabei nochmal aufkocht, werden die vorherigen Punkte einfach wiederholt.

TEIL FÜNF Ziel des Verhaltens

Passive und kritikfreie Beziehungskultur mit allen sozialen Annehmlichkeiten.

Ein eigenes Weiterbilden, Weiterentwickeln und generelles Vorankommen ist damit nicht nötig:

a. Diskussion abwürgen, ummünzen auf Schuldunfähigkeit, bzw. Überverantwortlichkeit.
b. Schuld beim Streitpartner, es kann ohne Probleme weiter Leistung bezogen werden, solange er an Ruhe und Frieden interessiert ist.

TEIL SECHS Politische Vergleiche

Die Diktatur (von lateinisch dictatura) ist eine Herrschaftsform, die sich durch eine einzelne regierende Person, den Diktator, oder eine regierende Gruppe von Personen (z. B. Partei, Militärjunta, Familie) mit weitreichender bis unbeschränkter politischer Macht auszeichnet.

Der kanadische Wirtschaftswissenschaftler Ron Wintrobe sieht ausgehend von der Theorie der rationalen Entscheidung alle Diktatoren vor ein Dilemma gestellt: Sie stützen ihre Herrschaft auf Repression, doch eben dadurch hindern sie ihre Untertanen daran, ihre Meinung zu sagen. Deren Furcht vor Repression geht mit der Furcht des Diktators einher, der nie sicher wissen kann, ob die ihm entgegengebrachte Loyalität ehrlich ist. Deshalb sind Diktatoren immer tendenziell paranoid. (Vorwurfskultur, Teil Drei).

Deshalb regieren Diktatoren nie allein mit Repression, sondern setzen immer auch auf ein gewisses Maß an politischem Austausch, um den Willen der Untertanen zu erfahren und gegebenenfalls zu erfüllen. (Fahrplan – Teil Vier – mit „Lösungsangebot“)

Merkmale von Diktaturen (nicht alle sind immer gleich ausgeprägt):

a. Eine Person, Gruppe oder Organisation hat das Machtmonopol. Eine Gewaltenteilung ist nicht gewährleistet. (Axiome I. – III.)
b. Grundrechte werden abgeschafft. (Axiome I. – III.)
c. Der gesellschaftlich-politische Pluralismus wird außer Kraft gesetzt. (Ausschaltung einer Opposition) (Axiome I. – III.)
d. Schaffung einer Einheitspartei mit Massenorganisationen.
e. Eine Ideologie wird zur herrschenden und beansprucht alle Bereiche des menschlichen Lebens.
f. Die Freiheit der Presse wird abgeschafft, Medien gleichgeschaltet und durch Zensur ein Informationsmonopol gesichert. (Androhung, Whatsapp-Gruppen durch selektive Erzählungen zu beeinflussen; Tränenerstickte Anrufe bei den Eltern, Livemitschnitte)
g. Die Macht wird durch außergesetzliche Gewalt staatlicher und parastaatlicher Repressionsapparate abgesichert. (zu den Eltern gehen, um Druck zu erzeugen)

Weiterführender Link: TrennungsFAQ
Ratsuchende Väter finden im TrennungsFAQ-Forum konkrete Hilfe

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