• 23.04.2024

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Wichsen kann richtig teuer werden

sperma

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Regelmäßig erscheinen Medienberichte, dass ein Samenspender für ein aus der Spende hervorgegangenes Kind zu Unterhaltszahlungen verurteilt wird. In den meisten Fällen handelt es sich um einen identifizierbaren Samenspender, der einer Lesbe sein Sperma überliess, damit diese sich selbst schwängern konnte. In vielen Fällen kennen sich Spender und die Empfängerin. Dabei wird oft ein Vertrag aufgesetzt, der den Samenspender von allen Rechten und Pflichten am Kind, das aus der Samenspende entsteht, entbindet.

Der sachkundige Mann weiss, dass Geschäfte und Verträge im Familienrecht mit einer Frau keine Rechtskraft haben und somit ungültig sind. Der schriftliche Verzicht auf Zugewinn oder Rentenpunkte ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. So ist es auch bei Unterhaltsverzichterklärungen. Die Frau weiss natürlich, dass sie im Familienrecht alles unterschreiben kann, ohne sich an die Vereinbarungen halten zu müssen. Spätestens ein Richter wird die Ungültigkeit solcher Verträge feststellen und ausurteilen.

Die Erklärungen dazu sind immer recht witzig, denn die Richter argumentieren mit der Phrase "zum Wohl des Kindes". Damit lässt sich von der Cholera bis zum Weltkrieg alles begründen. Und genau das ist es für ein Mann: Ein Krieg, den er nicht gewinnen kann. Die Muschi von Lesbe hat er lebenslang wie Cholera an sich kleben. Der gutgläubige Samenspender wird ausgequetscht wie ein lästiger Eiterpickel am Frauenhintern. Es soll aber kein Eiter herausspritzen, sondern möglichst viele Geldscheine - und das lebenslang.

Bei allem Gutmenschentum und edlem Motiv müssen sich Samenspender jederzeit bewusst sein, dass mit ihrem Samen Kinder produziert werden. Damit wird der Samenspender zu einem biologischen Vater, der aufgrund seiner Anonymität vielleicht erstmal nicht zur finanziellen Rechenschaft gezogen wird. Wenn er aber auffliegt, dann wird er knallhart zu Unterhaltszahlungen verurteilt. Spätestens wenn die Empfängerdame Sozialleistungen in Anspruch nimmt, und das machen früher oder später fast alle Frauen, dann wird es eng. Ein Richter wird immer nach dem Vater suchen, um ihn zur Verantwortung zu ziehen. Und das heisst nichts anderes, als dass der satt Unterhalt zahlen muss. Das Kindeswohl hebelt jeden Vertrag aus und Richter dürfen nach Belieben und persönlichem Gutdünken urteilen. Den Fantasien sind dabei keine Grenzen gesetzt. Ein sexuell unbefriedigter Richter oder eine vom Ehemann vernachlässigte Richterin werden mit dem Holzhammer agieren und ihre miese Laune im Gerichtssaal ausleben.

Und wenn ein Mann trotz dieser Informationen seinen Samen spendet, dann soll er auch blechen. Dummheit muss manchmal auch bestraft werden.

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