• 28.03.2024

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Ein beliebter Trick der Jugendämter

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Jugendämter sind sehr wichtig und erfüllen eine lebensnotwendige Aufgabe. Wenn der Unterhaltspflichtige als Zahlmeister ausfällt, dann übernimmt das Jugendamt die Finanzierung der Kinder. Das ist gut, sogar großzügig. Immerhin wird Mutti nicht in die finanzielle Pflicht genommen, da ein Kind sie dermaßen beansprucht, dass sie nichts anderes tun kann, als sich um die Betreuung des Kindes zu kümmern.

Nun strecken Jugendämter die Kohle für das liebe Kind vor und zwar monatlich. Je nach Alter des Nachwuchses sind es 133,- € oder 180,- €. Dann versucht das Jugendamt dieses vorgestreckte Geld beim Unterhaltspflichtigen wieder einzutreiben. Die Mitarbeiterinnen der Jugendämter sind dabei recht erfolglos, die Rückholquote liegt zwischen 14% und 16%, in den Pegida verseuchten Ostgebieten deutlich darunter. Der Unterhaltspflichtige und Unterhaltsschuldner muss dem Jugendamt per Gesetz alle zwei Jahre Auskünfte über sein Einkommen geben. Die Betonung liegt bei Einkommen, denn Jugendämter versuchen immer wieder illegal an weitere persönliche Daten des Delinquenten zu kommen. Die Formulare der Jugendämter müssen nicht ausgefüllt werden, obwohl die Beiständinnen stets darauf verweisen, dass dies eine Pflicht sei. Nein, das ist es nicht. Sie haben Anspruch auf die Lohnabrechnungen, wobei persönliche Daten heraus geschnitten werden sollten. Einfach nur mit einem Faserstift schwärzen ist kein sicheres Verfahren und sieht zudem nicht cool genug aus. Eine Lohnabrechnung mit vielen Löchern macht da schon was her.

Nun haben Jugendämter auch die Möglichkeit, den Arbeitgeber anzuschreiben, und das dürfen sie jederzeit und immer wieder. Hier gibt es keine Zweijahresfrist. Jugendämter könnten dies monatlich tun, je nach Wunsch und Belieben. Sie schreiben den Arbeitgeber an, fordern ziemlich unflätig Auskunft und verweisen auf den §6, Absatz 2 UVG. Gleichzeitig droht das Jugendamt dem Arbeitgeber mit einer Ordnungsstrafe nach § 10 UVG, wenn die Frist von zwei Wochen nicht eingehalten wird. In der Anlage ist ein Formblatt des Jugendamtes, das der Arbeitgeber auszufüllen hat. So erwarten sie es jedenfalls.

Diese Forderung des Jugendamtes hat mehrere schwerwiegende Haken. Das Jugendamt hat einen berechtigten Auskunftsanspruch auf die Einkommensverhältnisse des Delinquenten, aber nicht auf das Vorliegen von Pfändungen oder auf weitergehende Daten. Der Arbeitgeber sollte hier strikt aufpassen, dass er nicht gegen das Datenschutzgesetz verstößt. Bei Verstössen wird nicht das Jugendamt, sondern derjenige bestraft, der sensible Daten ohne Zustimmung weiterreicht. Dies ignoriert das Jugendamt in seiner Sammelwut ganz bewusst und kann die widerrechtlich erlangten Daten jederzeit gegen den Unterhaltspflichtigen verwenden.

Ein weiteres Problem ist der fehlende Nachweis, ob überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht und Unterhaltsvorschuss geleistet wurde. Die Jugendämter behaupten einfach und alle sollen springen. So geht das nicht. Die Jugendämter müssen ihren Anspruch detailliert belegen, so wie jeder Bürger bei einer Behörde das auch tun muss. Ohne vollständige Unterlagen gibt es nichts. So einfach macht sich das der Staat. Dieselben Rahmenbedingungen sollte ein Arbeitgeber fordern.

Der Arbeitgeber sollte dem Jugendamt schreiben, dass die Vaterschaftsanerkennung des Unterhaltsprellers zur Sachbearbeitung erforderlich ist. Dazu gehört auch eine präzise Aufstellung, wie hoch der Rückstand an Unterhaltsvorschuss ist. Behaupten können Jugendämter viel. Das Formular ist natürlich nicht auszufüllen. Die Lohnabrechnungen reichen völlig aus, wobei hier weitergehende und private Daten auf der Lohnabrechnung zu entfernen sind.

Und wer nun glaubt, dass der Staat immer weise und edel handelt, wird überrascht sein, was der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz auf seiner Webpage sagt: „Sie (die Bürger) können außerdem verlangen, dass rechtswidrig gespeicherte oder nicht mehr erforderliche Daten gelöscht werden.“

Sehr interessant, denn hier gibt ein hoher Staatsbeamter zu, dass Staatsbehörden rechtswidrig Daten erheben und speichern. Eine Straftat begehen sie freilich nicht. Schließlich machen sie die eigenen Gesetze so, dass sie niemals zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Point ist der, dass man rechtswidrige Daten erst gar nicht dem Staat übergibt, sondern sich weigert, auch wenn Rechtskonsequenzen drohen. Dazu gehört die Prüfungspflicht, ob überhaupt eine Berechtigung besteht und wenn ja, was gefordert werden darf.

Jugendämter setzen sich sehr oft über bestehende Gesetze hinweg, denn für das Wohl des Kindes ist alles erlaubt. Da dürfen Gesetze gebrochen und sogar Arbeitgeber zu einer Straftat verführt werden. In diesem Fall riskiert das Jugendamt nichts, denn eine Strafanzeige müsste gegen den Arbeitgeber gestellt werden. Die Weiber beim Jugendamt reiben sich die Hände, dass sie wie immer fein raus sind.

Und damit klingt es doch mehr wie Hohn und Spott, wenn der Datenschutzbeauftragte für Bayern schreibt:

„Datenschutz ist ein Grundrecht. Es ist ein wesentlicher Teil auf Persönlichkeitsrecht und eine Grundvoraussetzung für unseren freiheitlich demokratischen Staat.“

Halleluja - Lobet den Herrn. Das ist doch etwas. Alle Unterhaltspflichtigen werden auf solche Sprüche einen Eid ablegen und wie eine Wand hinter dem Staat stehen.

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