• 24.04.2024

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Der Weg zur Rente (2)

untergang

» Artikel vom

Gastautor: Der Ökonom

Nachdem im ersten Teil die grundsätzlichen Voraussetzungen aufgezeigt wurden, unter denen ein Weg in die Erwerbsminderungsrente Sinn ergeben kann, kommen wir hiermit zum Hauptthema – nämlich den konkreten Schritten, die dazu erforderlich sind.

Zuerst braucht es eine psychische Erkrankung, deren Symptome jeder Mediziner und Psychologe sofort erkennt und die häufig vorkommt. Also bitte nichts Ausgefallenes! Eine Trullaphobie, Wokenessneurose, Unterhaltspflichtpsychose o.ä. scheiden somit aus.

In meinem Fall habe ich den Klassiker einer schweren Depression mit Schlaf-, Angst- und Konzentrationsstörungen gewählt. Abgerundet wurden meine Beschwerden durch eine Agoraphobie (Angst vor zu engen Räumen, zu großen Plätzen und zu vielen Menschen). Eine soziale Phobie wäre auch eine Möglichkeit. Andere Kombinationen sind natürlich möglich, sollten aber die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen. Bei meiner Zusammenstellung ist der Vorteil, dass sie maximale Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit bei häufig so zusammen auftretenden Symptomen zur Folge hat. Zudem litt ich noch unter Schmerzen. Details würden hier aber zu weit führen. Das alles zusammen gibt ein Leidensbild, das schlüssig ist und keinen Verdacht erweckt, insoweit die typischen Symptome den Therapeuten und Ärzten überzeugend geschildert werden.
Nun ist also der Aufhänger in Form mannigfaltiger Leiden gefunden. Wie geht man jetzt aber konkret vor? Also auf in den Kampf!

1) Hausarzt
Der erste Weg führt zum Allgemeinmediziner oder Internisten. Man besorgt sich kurzfristig einen Termin, weil man völlig fertig ist und nicht mehr kann. In der Arbeit kann man sich nicht mehr konzentrieren, schläft nicht mehr durch und insgesamt zu kurz, ist ständig müde, kann sich nur schwer zu irgendetwas aufraffen, verspürt aber trotzdem eine innere Unruhe und zieht sich mehr und mehr in sein Schneckenhaus zurück. Demzufolge hat man Angst, den Anforderungen des Berufes und des Lebens ganz allgemein noch gerecht zu werden. All das sind typische Symptome einer Depression, die auch ein Allgemeinmediziner oder Internist sofort erkennen sollte. Er wird einen zunächst einmal für eine oder zwei Wochen krankschreiben und Medikamente gegen die Schlafstörung und die Depression verordnen, die aber in aller Regel nicht allzu stark sind. Demzufolge helfen sie natürlich nicht wirklich, weil man ja bereits zu diesem Zeitpunkt sehr schwer erkrankt ist, verursachen aber ggf. Nebenwirkungen. Welche das sind, lässt sich unschwer aus dem Beipackzettel und dem Zwischennetz recherchieren. Wahrscheinlich wird der Arzt nach dem ersten Schlag ins Wasser, die Medikamente umstellen. Aber auch das wird natürlich nichts bringen. Man ist weiterhin krankgeschrieben. Kommt der Hausarzt, dann nicht selber auf die Idee, sollte man ihn spätestens nach anderthalb Monaten bitten, einen zum Psychiater (Facharzt für Psychiatrie) zu schicken.

2) Psychiater
Hier wird es erst einmal mit anderen und wirksameren Psychopharmaka weitergehen. Natürlich helfen auch die nicht, denn wir sind ja wirklich sehr schwer erkrankt. Manchmal gibt es vielleicht eine geringe Wirkung, aber nichts Durchschlagendes. Unser Ziel muss es sein, als „Therapieversager“ zu gelten und in der heutigen Zeit steht dem Versager und Opfer ohnehin die ganze Welt offen. Man geht also durchaus mit dem Trend. Wen die Wirkung der Medikamente interessiert, oder wer nicht sicher ist, wie er die Nebenwirkungen schildern soll, der kann sie ruhig mal eine kurze Zeit lang einnehmen. Einige lassen sich durchaus mit harten Drogen vergleichen. Es ist ein Erlebnis der besonderen Art, das aber durchaus ein wenig Leidensfähigkeit erfordert.
Irgendwann wird der Psychiater eine Psychotherapie anregen. Falls nicht, sollte man das Thema selber ansprechen, denn es kann lange dauern, bis man einen Therapieplatz bekommt und das verzögert nur unnötig alles Weitere, denn eine nicht durchgeführte Psychotherapie kann der Berentung unter Umständen im Wege stehen.

3) Psychotherapie
Wenn man dann endlich einen Therapeuten gefunden hat, wird er zunächst fragen, was die Beschwerden sind und eine ausführliche Anamnese durchführen. Es gilt also, die eigene Geschichte nochmals komplett zu schildern und den Leidensdruck sowie die empfundene Ausweglosigkeit herauszustellen. Häufig geschieht dies unterstützend mit relativ umfangreichen Fragebögen, die die eigene Vergangenheit und auch familiäre Verhältnisse durchleuchten sollen. Hier gilt es jedoch, keine klare Ursache für die Beschwerden erkennen zu lassen, es sei denn, man hat ohnehin schon eine Diagnose, oder ein tatsächliches, bisher noch nicht therapiertes Leiden. Letzteres kann man geschickt mit einbauen. Es ist sinnvoll klarzumachen, dass man nicht mehr weiter weiß und große Hoffnungen auf die Therapie setzt.
Ansonsten ist immer auf die Fragen des Psychologen entsprechend der Symptome und Einschränkungen, die das gewählte Krankheitsbild mit sich bringt, zu antworten.
Bei Konfrontationstherapie als Beispiel, wird versucht, sich der Situation zu stellen. Man kann aber einfach nicht seinem Problem ins Auge sehen und muss jedes Mal zerknirscht davonlaufen. Jeder Therapievorschlag wird gerne angenommen und umgesetzt, jedoch zehrt das immerwährende Scheitern zusehends an den ohnehin nicht mehr im Übermaß vorhandenen Kräften. Man muss hier einfach ein bisschen Katz-und-Maus spielen und immer bemüht sein, an sich zu arbeiten: „Er bemühte sich redlich, den an ihn gestellten Anforderungen gerecht zu werden …“
Ansonsten einfach alle ein bis zwei Wochen hingehen. Wenn man Arbeitsblätter bekommt, so sind diese natürlich im Sinne des Gesamtziels zu bearbeiten, denn wir sind ja höchst motiviert, unsere Situation zu verbessern, nur leider gelingt es uns einfach nicht.
Insgesamt wird die Psychotherapie natürlich keinen Erfolg bringen. Man ist ratlos und hat keinen Schimmer, woran die eigene Erkrankung liegen könnte. Die Abwärtsspirale dreht sich immer weiter nach unten. Mit der Ursachensuche (die Ursache wird natürlich nie gefunden werden, insoweit nicht schon eine Vordiagnose besteht) kann man den Therapeuten zudem gut beschäftigen.
Wer tatsächlich irgendein psychisches Problem hat, kann das durchaus ansprechen. Es sollte jedoch nie der Fokus auf die gewählte Diagnose verloren gehen oder dieses (tatsächliche) Problem dieser entgegenstehen.

4) (Tages-) Klinik
Da alle bisherigen Therapien nichts gebracht haben, wird der Psychiater irgendwann die Aufnahme einer klinischen Behandlung anraten. Dem sollte man nachkommen. Allerdings ist eine Einweisung in eine stationäre Psychiatrie kritisch, weil man dort erst entlassen wird, wenn eine Besserung eingetreten ist, und das ist nun einmal nicht unser Ziel. Man kann sich zwar, insoweit man nicht eine Gefahr für sich und / oder andere darstellt, jederzeit selber entlassen, aber ein eigenmächtiger Abbruch macht sich nicht gut im Rentenverfahren. Es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe dafür, die aber nicht einfach zu finden sind. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass man es tunlichst unterlassen sollte, akute Suizidgedanken zu äußern, denn dann wird man sofort stationär eingewiesen werden. Man sollte daher mit dem Psychiater übereinkommen, besser eine Tagesklinik aufzusuchen. Z.B. weil man gerade jetzt den Rückzug am Abend in die eigenen vier Wände benötigt, da sie einem Sicherheit gibt und man sich einem stationären Aufenthalt nicht gewachsen fühlt. In einer Tagesklinik ist man in der Regel von Montag bis Freitag vom Morgen bis zum Nachmittag und fährt dann jeden Tag wieder nach Hause. Die Therapien finden größtenteils in Gruppen statt, unterbrochen von wenigen Einzeltherapien. Wie bereits beschrieben, kann der geneigte Beobachter, ein offenes Auge und freien Sinn vorausgesetzt, hier am Rande auch interessante Sozialstudien durchführen. Er sollte jedoch Beobachter bleiben und keinen allzu engen Kontakt zu den Mitpatienten pflegen, denn hierzu sind schwer depressive Menschen nicht in der Lage. Kurzer Smalltalk ist erlaubt, aber alles darüber Hinausgehende sollte höflich unter Verweis auf die eigene schwere Erkrankung abgebogen werden.
Nun muss richtig aufgedreht werden. Selbstverständlich wird durchgängig dunkle, am besten schwarze, Kleidung getragen. Man schafft es nur schwerlich, während der meist sechswöchigen Dauer an den Therapien teilzunehmen. Nur selten bis gar nicht kann sich ein schwer depressiver Patient aktiv in die Gruppengespräche einbringen. Er wirkt apathisch, in sich gekehrt, angespannt und antwortet nur schleppend, wenn er direkt gefragt bzw. angesprochen wird. In meinem Fall bedeutete das hinsichtlich der Agoraphobie zusätzlich, dass ich es in kaum einer Gruppe länger ausgehalten habe, ohne in Panik herausrennen zu müssen. Gleiches gilt auch für die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten, insbesondere wenn diese in einem großen und ggf. auch noch lauten Speisesaal stattfindet. Hier sollte man darum bitten, alleine essen zu dürfen. Ausnahmen sind nur Gruppen, bei denen die Therapie zu einem hohen Anteil aus Selbstbeschäftigung besteht. Zu nennen wären hier vorwiegend z.B. Gestaltungs- oder Entspannungstherapien. In den Einzelgesprächen wird immer wieder das eigene Scheitern thematisiert und wie sehr einen das fertig macht. Alle Therapievorschläge der Psychotherapeuten werden versucht umzusetzen, woran man natürlich immer wieder grandios scheitert, was dann die Selbstzweifel weiter verstärkt. Das Ganze ist eine ziemliche Schauspielerei, da man in einer Tagesklinik kein eigenes Zimmer hat, in das man sich zurückziehen kann und daher konsequent den ganzen Tag seine Rolle durchspielen muss. Teilweise sind auch Psychotests (sog. „Inventare“) in Multiple-Choice-Form auszufüllen. Wer die Symptome seiner Erkrankungen genau kennt, sollte hierbei vor keine größeren Probleme gestellt werden.
Ziel ist es, als weiterhin arbeitsunfähig und mit allen Diagnosen, die später zur Berentung führen sollen, entlassen zu werden. Hierfür erhält man am Ende einen ausführlichen Befundbericht. Zudem ist es sinnvoll, darauf hinzuwirken, dass im Bericht eine weiterführende Behandlung in Form einer Reha erwähnt wird. Daher ist es vorteilhaft, selber beim sozialmedizinischen Dienst der Klinik diesen Punkt anzusprechen.

5) Reha
Eine Reha wird in aller Regel von der Rentenversicherung gezahlt und muss gesondert beantragt werden. Es ist daher beschleunigend für das gesamte Verfahren, wenn der eigene Psychiater einen solchen Reha-Antrag unterstützt. Hierbei hilft eine Empfehlung, z.B. die der Tagesklinik, ihm die Entscheidung zu erleichtern. Es kann aber auch sein, dass die Krankenkasse auffordert, einen Reha-Antrag zu stellen, weil sie keine Lust mehr hat, das Krankengeld weiterzuzahlen. Dieser Aufforderung muss man binnen 10 Wochen nachkommen, da ansonsten das Krankengeld nicht weiter gezahlt wird.
Die grundsätzlichen Therapien sind sehr ähnlich zu denen, die in der Tagesklinik angeboten werden. Das gebotene Verhalten ist entsprechend. Vorteil der Reha gegenüber der Tagesklinik ist das eigene Zimmer. Man kann sich also jederzeit unbeobachtet zurückziehen. Nachteil ist der stationäre Aufenthalt und die damit verbundene Anwesenheit über mindestens fünf Wochen. Insbesondere die Wochenenden können da ziemlich langweilig werden. Man sollte sich jedoch immer strikt aufs Zimmer begeben, insoweit keine Therapien anstehen, um nicht zufällig z.B. bei einer illustren Runde mit Mitpatienten aufzufallen.
Der geneigte Hater wird sich fragen, warum denn prinzipiell dasselbe nochmal durchlaufen werden muss, wenn doch Tagesklinik und Reha sich hinsichtlich der Therapien nicht sonderlich unterscheiden. Der Grund liegt im Prinzip „Reha vor Rente“. Das bedeutet, dass ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ohne Reha keine Aussicht auf Erfolg hat. Sollte man trotzdem einen stellen, wird die Rentenversicherung den Antragsteller in aller Regel zunächst ohnehin erst einmal zur Reha schicken. Das kann also auch schon vorher erledigt werden.
Ziel ist es, mindestens als weiterhin nicht arbeitsfähig aus der Reha entlassen zu werden. Noch besser ist eine Einstufung als nicht leistungsfähig. Dies darf die Klinik aber nur bescheinigen, insoweit man vor der Reha arbeitsunfähig war. Denn ansonsten hätte sich ja die Erkrankung in der Reha auch noch verschlechtert und es kann halt nicht sein, was nicht sein darf. Diese Einschätzungen der Reha-Klinik werden in einem weiteren ausführlichen Entlassungsbericht dokumentiert, der zugleich die Anforderungen an ein sog. „sozialmedizinisches Gutachten“ erfüllt.

6) Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Nun kann endlich der Rentenantrag gestellt werden. Es sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen, ohne die der Antrag sinnlos ist:
– Mind. 36 Monate (zusammenhängender Zeitraum!) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre
– Durchgehend krankgeschrieben vor Antragstellung (Die genaue Dauer ist weniger wichtig. Es sollte aber nicht zu kurz sein.)
– Erfolglos absolvierte Psychotherapie
– Die Reha war ein Schlag ins Wasser (mindestens arbeitsunfähig entlassen, besser zusätzlich: nicht leistungsfähig)
– Sehr sinnvoll: Zusätzliche Prognose des eigenen Psychiaters in Form eines Attests, dass die Arbeitsunfähigkeit bzw. Leistungsunfähigkeit mind. noch 6 Monate fortbestehen wird und keine über drei Stunden täglich hinausgehende Tätigkeit ausgeführt werden kann.
Damit kann dann der Rentenantrag gestellt werden. Es sind zahlreiche Formulare auszufüllen, die auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung als ausfüllbares PDF heruntergeladen werden können. Als Anlage hintendran kommen alle Befundberichte, die man im Laufe der Zeit gesammelt hat sowie die in den Formularen ohnehin angesprochenen Unterlagen. Sollten noch keine ärztlichen Befundberichte für die Begleiterkrankungen vorliegen, so sollten diese vorher beschafft werden. Wichtigste Anlagen sind hierbei der Reha-Entlassungsbericht und der Entlassungsbericht der Tagesklinik. Auch das zuvor genannte Attest des eigenen Arztes ist sehr hilfreich.
Wenn alle Unterlagen beisammen sind, geht das ganze Paket per Einschreiben zur Rentenversicherung. Dann heißt es warten. Lange warten. Denn obwohl der Antrag eigentlich nach sechs Monaten bearbeitet und entschieden worden sein sollte, dauert es derzeit realistischerweise eher ein Jahr. Naja, die Deutsche Rentenversicherung hat ihren Sitz im Bundeshauptshithole und was will man dort sonst erwarten? Auf jeden Fall sollte man nach drei Monaten das erste Mal nachfassen und danach sich im monatlichen Takt über den Sachstand der Bearbeitung telefonisch erkundigen. Es ist kaum zu glauben, aber es hilft enorm, um die einzelnen Bearbeitungsschritte anzustoßen, die eigentlich von alleine ablaufen sollten.
Das Vorgehen bei Beamten ist ähnlich. Hier gibt es jedoch eigene Antragswege. Wie genau diese im Einzelnen aussehen, muss beim „Dienstherren“ erfragt werden. Die grundsätzlichen Schritte zuvor (1-5) sind jedoch identisch.

Der längste Teil unserer Reise auf die andere Seite des Sozialsystems wäre damit geschafft. Wie es weiter geht, steht im demnächst folgenden dritten Teil.



Weiterführender Link: TrennungsFAQ
Ratsuchende Väter finden im TrennungsFAQ-Forum konkrete Hilfe

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