• 02.11.2024

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Das Bregenzer Bezirksgericht: Ich soll mehr Geld verdienen

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» Artikel vom

Meine dritte Scheidung plätschert seit Monaten vor sich hin. Nun ist eine Scheidung nichts Besonderes, jedoch dürften die Erfahrungen aus meinem Scheidungsprozess für viele Männer durchaus interessant sein. Immerhin werden Scheidungsanträge mehrheitlich durch Frauen gestellt. Dabei unterscheidet sich das österreichische Scheidungsrecht in einem Punkt sehr wesentlich vom deutschen Recht. In Österreich gibt es noch die Schuldfrage, d.h. die Familienrichterin hat die Aufgabe festzustellen, wer an der Zerrüttung der Ehe schuldig ist. Die Klärung der Schuldfrage hat weitreichende Folgen, denn der oder die Schuldige wird in jedem Fall unterhaltspflichtig. Nun möchte man meinen, dass die österreichischen Scheidungsgesetze geschlechtsneutral sind, aber das ist leider ein Irrtum.

Im Scheidungsverfahren entstehen tolle Nebenkriegsschauplätze, wenn der Mann von der Richterin erfährt, dass er während der Ehe jede Menge Schutzmaßnahmen für die Zukunft unterlassen hat. Exfrauen behaupten sehr gerne, dass sie während der Ehe nicht arbeiten durften. Für diese Behauptung braucht die Exfrau keinen Beweis. Es reicht völlig aus, dass sie einfach nicht arbeiten ging. Hier ist der Mann in der Beweispflicht, obwohl dies fast unmöglich erscheint. Wie soll der Mann der Familienrichterin beweisen, dass die Ehefrau sehr wohl arbeiten durfte? Ich sehe hier nur die Lösung, dass die Frau schon während der Ehe regelmäßig von einem Rechtsanwalt angeschrieben wird, dass sie (die Ehefrau) kein Arbeitsverbot hat und sich jederzeit eigenständig eine Arbeit suchen darf, um das Familieneinkommen zu erhöhen. Nur wird die Ehefrau diesen Vorgang nicht verstehen und wahrscheinlich völlig ausrasten, wenn sie so ein Schreiben erhält.

In meinem Fall hat meine Ehefrau ebenso behauptet, dass sie ein Arbeitsverbot hatte, da ich ein typisch „klassischer“ Mann sei. Das fand ich höchst interessant und lauschte den Ausführungen ihres Rechtsanwalts, ein promovierter Jurist, sehr aufmerksam. Meine Liebste hat anscheinend völlig ausgeblendet, dass sie einen dauerhaften Teilzeitjob ausübte, doch diese Tatsache hat sie der Familienrichterin verschwiegen. Mit einem Lächeln habe ich die Anschuldigungen vernommen und werde beim nächsten Verhandlungstermin ihre Lohnabrechnungen vorlegen. Sogar einem Nichtjuristen dürfte klar sein, dass es sich hier um eine Falschanschuldigung und eine bewusste Falschaussage handelt. Natürlich wird die Familienrichterin kein Strafverfahren gegen die Lügnerin eröffnen. Frauen sind mit Frauen ganz besonders nachsichtig.

Richtig spannend wird die Unterhaltsfrage und Unterhaltshöhe. Da die Ehefrau in den meisten Fällen die Klägerin ist und selbst kein Einkommen erzielt, wird auf Kosten des Staates prozessiert. Die Verfahrenshilfe wird gerade bei Frauen recht zügig bewilligt. Hierzu muss die völlig verarmte Ehefrau ihr Einkommen und sonstige Vermögen angeben. Die Gesamtzeche des Scheidungsverfahrens sowie die gegnerischen Anwaltskosten werden in mittelalterlicher Tradition auf den Mann abgewälzt. Aus dem Einkommen des Mannes wollen sich alle bedienen: Ehefrau, Anwälte und das Gericht.

Nun hat meine liebste Nochehefrau einen kleinen Fehler gemacht. Sie erhält eine monatliche Rente, die sie nicht angegeben hat. Da war die Familienrichterin des Bregenzer Bezirksgericht zwar ein wenig sauer, aber die logische Begründung der Klägerin war sehr einleuchtend: Ihre Rente verteilt sie auf ihre Familie und deswegen hat sie die Renteneinkünfte nicht angegeben. Das hat die Richterin gerne verstanden. Damit war es keine Falschaussage mehr. Nun möge man sich vorstellen, wenn ein Mann so dreist wäre. Wahrscheinlich würde er umgehend ein saftiges Ordnungsgeld kassieren. Natürlich kann die Rentenempfängerin ihre Rente nach Belieben verteilen, aber es sind und bleiben eben ihre eigenen Einkünfte, die selbstverständlich als solche behandelt werden müssen, aber für Frauen gelten ja besondere Gesetze. Ich habe noch einen kleinen Joker, denn meine liebe Exfrau besitzt ein schönes Grundstück. Mal schauen, welche sinnvolle Begründung sie für das Fehlen der Immobilie bei ihren Vermögensangaben haben wird.

Frauen ziehen bei der Feststellung der Schuldfrage alle Register. So hat meine liebe Ehefrau viele Artikel des Männermagazins ausgedruckt, um zu beweisen, dass ich ein frauenverachtender Mann sei. Es war für mich keine Überraschung, dass die Bregenzer Familienrichterin das Männermagazin nicht so gut findet. Das ist ihre persönliche Meinung und die lasse ich ihr gerne. Natürlich blendet die Richterin völlig aus, dass ich mich seit vielen Jahren und lange vor der Eheschließung in feminismuskritischen Projekten engagiert habe. Das waren Projekte, wie z.B. Deutschlandflucht, Bestattungen-Thailand, das Buch „Die Unterhaltsflucht“ oder die ARD Dokumentation „Jagd auf Rabenväter“. Wenn jedoch ein Mann eine Alkoholikerin heiratet und sich im Scheidungsverfahren beschwert, dass die Ehefrau eine Säuferin war, dann bekommt er von der Richterin zu hören, dass man eben eine Säuferin nicht heiratet und dem Mann die „Alkoholkrankheit“ der Frau ja wohl bekannt war.

Das Lieblingsthema des gegnerischen Anwalts und der Familienrichterin ist das Einkommen des Mannes, denn daraus wollen sich alle bedienen. Und in diesem Punkt habe ich viel zu bieten, nämlich 0,00 €. Ich habe der Richterin erklärt, dass ich weder Gerichtskosten noch Ehegattenunterhalt bezahlen werde, da mein Einkommen (leider) zu gering ist. Auf die Antwort der Richterin, dass sie mich dann exekutieren (pfänden) wird, habe ich ehrlich geantwortet, dass mir das wurscht ist. Immerhin wurde ich schon exekutiert. Es ist für die gegnerische Partei natürlich unheimlich blöd, dass mich andere Frauen schon Pleite gemacht haben.

Nun kam der gegnerische Anwalt auf die glorreiche Idee, dass ich eben mehr Geld verdienen müsse und er mich dazu zwingen könne. Wie will er mich dazu zwingen? Mit einer Axt etwa? Oder mit einem strengen Anwaltsbrief?

Die Bregenzer Richterin ist auf mich etwas angesäuert und bezichtigt mich sogar, dass ich dieses Scheidungsverfahren in die Länge ziehen würde. Diese Frauenlogik verstehe ich nun wirklich nicht, denn ich bin der Beklagte und nicht die Klägerin. Warum sollte ich mich schuldig bekennen, wenn ich mich unschuldig fühle? Der wunde Punkt der Richterin ist die Tatsache, dass ich auf ein Urteil bestehe, denn ich möchte gerne schriftlich, warum ich schuldig sein soll. Und das macht es für die Richterin schwierig. Sie muss sich einiges einfallen lassen und mit Sicherheit werden Teile ihrer Urteilsbegründung im Männermagazin kommentiert werden. Schließlich sollen auch andere Männer von meinen Erfahrungen profitieren dürfen.

Frauen reden sich immer um Kopf und Kragen! Und da ich kein Geld habe, kann ich mich zurücklehnen. Sieg oder Niederlage spielen in meiner Situation keine Rolle, zahlen werde ich nichts. Das Wichtigste ist, sich niemals die gute Laune verderben zu lassen. Deshalb sehe ich mein Scheidungsverfahren als nette Freizeitbeschäftigung.

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