• 28.03.2024

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Der qualitative Unterschied der Vaterschaft

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Vater ist nicht gleich Vater, der deutsche Gesetzgeber differenziert hier deutlich. Zum einen gibt es den biologischen Vater, dann den juristischen Vater und obendrein noch den sozialen Vater. Zwar kommt in allen Fällen das Wort Vater vor, doch die Unterschiede sind gravierend.

Der biologische Vater ist der tatsächliche Erzeuger, dessen Sperma die Eizelle einer Frau befruchtet hat. Mit einem Gentest lässt sich die biologische Abstammung des Kindes leicht nachweisen.

Dagegen muss der juristische Vater nicht der biologische Vater sein. Die juristische Vaterschaft begründet sich durch Ehe mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt, oder durch Vaterschaftsanerkennung, oder durch gerichtliche Feststellung der Vaterschaft, oder durch ein Kind, das innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes geboren wird.

Als sozialer Vater gilt derjenige, der morgens aus Muttis Schlafzimmer kommt und zu dem das Kind zwangsweise Papa sagen muss.

Die Vaterschaft ist deshalb so kompliziert, weil Frauen wie Männer heutzutage gesellschaftlich akzeptiert nach Belieben durch die Gegend vögeln dürfen. Nun weiß eine Frau in jedem Fall zweifelsfrei, dass sie die biologische Mutter ihres Kindes ist. Sie lässt die harte Latte in ihre Vagina einführen, das Sperma des Mannes dort verspritzen, sieht ihren schwangeren Bauch rund um die Uhr wachsen und hält das Ergebnis der Liebe unmittelbar nach der Geburt in den Händen. Sie ist definitiv die biologische und juristische Mutter. Der Mann, der seine Frau liebevoll und fürsorgend in die Entbindungsstation begleitet, weiß nicht, ob er tatsächlich der biologische Vater ist. Es ist nicht abwegig, dass seine Frau zur Empfängniszeit mit mehreren Männern Spermakontakt hatte. Schließlich kann sich eine Frau frei bewegen, ist nicht wie eine Sklavin eingesperrt und steht auch nicht unter permanenter Beobachtung. Schwänze warten an jeder Straßenecke und sind für Frauen stets verfügbar.

Nur zu gerne glaubt ein Mann den liebevollen Worten einer Frau, dass er ihre große Liebe ist und ein gemeinsames Kind die Krönung dieser fantastischen Liebesbeziehung wäre. Frauen lügen und betrügen sich mitunter selbst. Der einfache Beweis, dass Frauen es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, wird schon beim Kennenlernen erbracht. Frauen suchen sich nicht ihren Traumprinzen aus, sondern nehmen den besten Mann von denen, die sich gerade anbieten. Frauen bedienen sich nur aus ihrem verfügbaren Angebot, mehr nicht. Mit der großen Liebe hat das nichts zu tun. Sie hat ihren Traumprinzen weder gesucht, noch angesprochen. Nach der Heirat setzt sich diese Lüge fort. Mit großem Trara wird der Bund der Ehe für die Ewigkeit geschlossen. Doch schon nach durchschnittlich 15 Jahren Ewigkeit reichen mehrheitlich die Frauen die Scheidung ein. Von ihrem einstigen Versprechen der ewigen Liebe wollen sie dann nichts mehr wissen. Alles Schall und Rauch.

Deswegen darf, ja sogar muss ein angehender Vater ohne Vaterschaftsbeweis berechtigte Zweifel haben, ob er wirklich der biologische Vater ist. Juristischer Vater kann er im Handumdrehen werden, denn seine schwangere Ehefrau oder Freundin hat ihm schließlich gesagt, dass er Vater werden würde. Wenn Frauen den Mann nun schon mehrheitlich beim Heiratsversprechen rotzfrech belügen, dann ist ein schlüssiger Beweis der biologischen Vaterschaft unverzichtbar.

Die biologische Vaterschaftsfeststellung darf nur mit Zustimmung der Mutter und des mutmaßlichen Vaters erfolgen oder durch eine gerichtliche Anordnung. Letzteres setzt voraus, dass der angeblich angehende Vater die Unterschrift zur Vaterschaftsanerkennung verweigert und auf die Vaterschaftsklage gegen ihn wartet. In beiden Fällen dürfte das bestehende Verhältnis zur Mutter des Kindes getrübt werden. Frauen behaupten dann, dass man kein Vertrauen hätte. Obendrein drohen sie mit der Auflösung der Beziehung, weil die Grundlage der gemeinsamen Liebe angeblich nicht mehr gegeben ist. Sie verbinden die grundlegende Frage der biologischen Vaterschaft mit der Beziehungsfrage. Das ist natürlich völliger Unsinn.

Männer machen den großen Fehler, dass sie meist erst nach der Trennung ins Zweifeln kommen, ob ihre Kinder tatsächlich von ihnen sind. Diese Männer können nachts kaum schlafen, weil die Ungewissheit einen bohrenden Leidensdruck erzeugt. Dabei hatten sie zu Beginn alle Fäden in der Hand. Kurz nach Bekanntgabe der Frau, dass sie schwanger ist, müssen Männer die richtigen Weichen stellen. Sie müssen klar artikulieren, dass sie sich auf das gemeinsame Kind freuen und die Bestätigung ihrer biologischen Vaterschaft einen Ehrenplatz an der Wand bekommen wird. Es erfüllt einen Mann mit großem Stolz, wenn er den bestätigenden Gentest in den Händen hält und sich sagen kann: „Endlich habe ich etwas auf die Beine gestellt, das Hand und Fuß hat.“ Nebenbei ist so ein Stück Papier ein schönes Geschenk für das Kind, wenn es 15 oder 16 Jahre alt ist. „Hier, schau her mein Sohn, ich bin dein leibhaftiger Papa.“ Die Frage des Sohnes, woher er das weiß, kann Papa mit dem Ergebnis des Vaterschaftstests leicht beweisen. Nebenbei lernt der Sohn, dass es Vaterschaftstests gibt. Das wird ihn für die Zukunft positiv prägen.

Das Drängen nach einem Vaterschaftstest hat auch für die betroffene Frau einen großen Vorteil. Sie weiß, dass ein Gentest gemacht wird und wenn sie sich dann nicht mehr sicher ist, wer der Vater ist, so kann sie ihren kleinen Bastard immer noch abtreiben. Damit kann sich eine Frau sehr leicht ihrem Dilemma entziehen und braucht sich die schwierige Geburt gar nicht erst antun, nur um das Baby später in die Babyklappe zu werfen, die es in Deutschland flächendeckend gibt. Nur Frauen hat der Staat viele Möglichkeiten an die Hand gegeben, ein Kind einfach und ohne ernsthafte Konsequenzen jederzeit loszuwerden. Pille danach, Pflegeeltern, Adoption, Babyklappe, Abtreibung, da ist für jede Geschmacksrichtung etwas dabei. Einige Frauen töten ihre Kinder sogar selbst, aber harte Strafen müssen sie dabei nur sehr selten befürchten.

Für einen Mann ist es jedenfalls ziemlich dämlich, für ein Kind und dessen Mutter Unterhalt zu zahlen, obwohl man das Kind gar nicht gezeugt hat. Die juristische Vaterschaft ist für Männer nichts wert, aber für die Frau bedeutet sie alles, denn damit hat sie einen Mann, der für sie und ihr Kind lebenslänglich bezahlen muss.

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