Deutschland - das Land der Unterhaltspreller
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Jährlich zahlt der deutsche Staat mehr als 2 Milliarden Euro an bedürftige Kinder, weil die Unterhaltspflichtigen keinen Kindesunterhalt zahlen können oder wollen. Der Steuerzahler muss für die sogenannten Unterhaltspreller aufkommen.
https://www.welt.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/article226286667/Wenig-Erfolg-beim-Zurueckholen-von-Unterhaltsvorschuss.html
Natürlich sprechen die Behörden und Medien ausschließlich von den zahlungsunwilligen Exmännern, die sich angeblich aus dem Staub gemacht haben. Diese Männer haben Frau und Kinder einfach sitzen gelassen, sonnen sich nun in der Karibik oder in Asien und führen dort ein sorgenfreies Leben mit besonders jungen und immer geilen Schönheiten.
Nun gefährden aber nicht nur Männer den Lebensbedarf ihrer gezeugten Kinder, sondern auch die große Heerschar von Hartz-IV Familien. Diese Familien leben komplett vom Staat, denn niemand geht arbeiten, weil angeblich kein Job zu finden ist. Diese Rabeneltern werden jedoch niemals wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt, obwohl sie den Lebensbedarf ihrer Kinder gefährden. Auch hier muss der Staat und damit der Steuerzahler den gesamten Lebensbedarf vom Kind bis zur Mutti und Papi decken. Niemand kommt nur im Ansatz auf die Idee, diese Eltern anzuzeigen und ins Gefängnis zu werfen.
Der §170 STGB "Unterhaltspflichtverletzung" gilt für alle Bürger, die der deutschen Rechtsprechung unterliegen. Hier geht es nicht im Speziellen um getrenntlebende Eltern und deren Kinder, sondern dieses Gesetz gilt für alle. Die Rechtsauslegung hat sich jedoch daran gewöhnt, dass ausschließlich unterhaltspflichtige Männer angezeigt und eventuell verurteilt werden. Nicht alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und unterhaltspflichtige Männer dürfen mit einer besonderen Beachtung rechnen.
Strafrichter stellen in Unterhaltsprozessen stets fest, dass es genügend viele Jobs für unterhaltspflichtige Männer gibt. Das ist natürlich Hohn und Spott, denn wenn es wirklich so sein sollte, dann wäre Hartz-IV überflüssig und könnte abgeschafft werden.
Die deutschen Gesetze verstehen selbst ausgebildete Juristen nicht. Ein verurteilter Unterhaltspflichtverletzter kann durchaus mit einem satten Freispruch vor dem OLG rechnen, weil Amtsrichter fehlerhaft urteilen. In der Privatwirtschaft werden inkompetente Mitarbeiter entlassen. Ein beamteter Richter muss nichts befürchten und kann weiterhin nach Lust und Laune urteilen. Wer dieses System verstanden hat, wird eine Gerichtsverhandlung als Komödie verstehen.
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