• 01.11.2024

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Das Thema: Eine Vergewaltigungsanzeige kann jeder Mann bekommen

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Eine Vergewaltigung ist keine harmlose Straftat, eine Falschbeschuldigung ebenfalls nicht. Die Strafmasse sind jedoch gravierend unterschiedlich. Vor dem unberechtigten Vorwurf fast aller Straftaten können sich Männer durchaus wirkungsvoll schützen. Hier einige Beispiele:

Kein Mann nimmt vor einem Flug fremdes Gepäck an. Immerhin könnte er so unbewusst zu einem Drogenkurier werden und für viele Jahre ins Gefängnis wandern.

Kein klar denkender Mann wird nach Afghanistan, Syrien, Pakistan oder Libyen reisen, weil er weiß, dass er damit ins Fahndungsraster nach Terroristen gerät und ganz schnell in Guantánamo landen kann.

Kein Mann mit Verstand nimmt an einer gewalttätigen Demonstration teil oder schaut dieser zu, denn nur zu leicht wird er von der Polizei eingesammelt, um eine saftige Strafe zu kassieren.

Das sind Beispiele, wie Männer sich sehr leicht selbst schützen können. Aber wie kann sich ein Mann davor schützen, dass eine Frau gegen ihn Anzeige bei der Polizei wegen Vergewaltigung stellt? Dagegen gibt es keinen wirksamen Schutz. Die Polizei wird vielmehr mit Blaulicht und mehreren Fahrzeugen anrücken und den mutmaßlichen Vergewaltiger in Handschellen abführen. Das geschieht möglichst theatralisch, damit das ganze Wohngebiet weiss, dass der liebe und nette Nachbar ein Verbrecher ist. Das ist die gängige Praxis.

Vergewaltigung ist eine Straftat, die in der Tat von sehr wenigen Männern begangen wird oder anders formuliert: Mehr als 99% der Männer sind keine Vergewaltiger, sie verabscheuen diese Straftat und wünschen sich deutlich höhere Strafen. Aber wir Männer wünschen uns andererseits vom Gesetzgeber einen wirksamen Schutz gegen Falschbeschuldigungen sowie praktikable Mittel, um uns davor zu schützen. Wir Männer möchten nicht ins Gefängnis wandern, nur weil einer Frau nach dem Sex einfällt, dass sie den Sex eigentlich doch nicht wollte. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Gesetzgeber wird uns diese Fragen nicht beantworten, weil das nicht Gegenstand des Strafgesetzbuches ist. Der Gesetzgeber sieht sich selbst in einem Dilemma, dem er kaum entrinnen kann. Freisprüche aus Mangel an Beweisen werden öffentlich kaum toleriert.

Der Deutsche Juristinnenbund geht mit seinen Begründungen bei der Forderung nach Verschärfung und Erweiterung des Sexualstrafrechts so weit, nicht nur Männer allgemein, sondern speziell Polizeibeamte als Sexualstraftäter zu brandmarken.

Folgendes Beispiel führen die Juristinnen auf:

„Der Täter droht der Ausländerin, dass er als Polizeibeamter für ihre sofortige Ausweisung und Abschiebung in ihr Heimatland, wo ihr Verfolgung droht, sorgen werde, falls sie nicht Anfassen am Busen unter dem T-Shirt duldet.“

Wenn Juristinnen ausdrücklich Polizeibeamte als potentielle Sexualstraftäter beschuldigen, dann ist Gefahr in Verzug. Juristinnen wählen Beispiele dieser Art sicherlich nicht ohne Grund und ohne handfeste Beweise. Es dürfte sich dabei auch kaum um Einzelfälle, sondern um gängige Praxis handeln. Sonst würden die Juristinnen die Berufsgruppe der Polizisten nicht besonders hervorheben. Eine Statistik ist leider nicht zu finden, aus der hervorgeht, ob und wie viele Polizeibeamte asylsuchende Frauen sexuell belästigen.

Die Aufführung solcher und ähnlicher Beispiele zeigt, dass selbst Juristinnen, die immerhin Recht und Gesetz studiert haben, Männer pauschal als Vergewaltiger einstufen. Dazu gehören eben auch Polizisten, die darüber weniger erfreut sein dürften, genauso wie all die anderen Männer, die eine Strafanzeige erhalten, ohne jemals gegen den Willen einer Frau gehandelt zu haben. Diese gnadenlosen Übertreibungen und grundlosen Anschuldigungen der Juristinnen schwächen deren Forderungen nach einer Verschärfung des Sexualrechts deutlich ab. Wir Männer sind keine generellen Vergewaltiger und wollen nicht so betitelt werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Deutschen Juristinnen mit ihrem Vorstoss, den Passus Gewalt aus einer Vergewaltigung zu streichen, keinen Erfolg haben werden. Sonst würde es zur Praxis werden, dass bei einer Vergewaltigung keine Spuren von Gewalt mehr ermittelt werden. Der Straftatbestand der Falschbeschuldigung wäre bei Sexualdelikten faktisch abgeschafft, weil nicht mehr objektive und nachprüfbare Tatmerkmale, sondern allein das persönliche Empfinden der Frau darüber entscheidet, ob ein Mann ein Vergewaltiger ist oder nicht. Die Behauptung des angeblichen Vergewaltigungsopfers reicht völlig aus. Der Mann wandert damit ohne Beweise in den Knast. Dazu bedarf es nur eines Satzes der Klägerin: „Ich habe keinen Sex gewollt.“

Anmerkung: Zum ersten Teil geht es hier. Der zweite Teil kann hier gelesen werden.

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