• 13.04.2024

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Das somalische Recht in Deutschland

spitzbubenhammer

» Artikel vom

Das Familienrecht in Deutschland gleicht dem somalischen Recht in fast allen Punkten, denn jeder deutsche Familienrichter darf losgelöst von den Gesetzen nach persönlichem Belieben entscheiden. Selbst der Bundesgerichthof BGH entscheidet sehr unterschiedlich und spricht dann davon, dass immer der Einzelfall betrachtet werden muss. So wie in Somalia auch. Dort machen auch alle mehr oder weniger was sie wollen. Ich hätte nicht gedacht, dass das Rechtssystem einer Anarchie so ähnlich sein kann.

Bei den Männern hat es sich mittlerweile herumgesprochen, dass deutsche Frauen im Erfinden von besonders traurigen Geschichten Weltniveau erreicht haben. Ein wichtiges Kriterium der Gerichte ist die beruflichen Perspektiven der jammernden Exfrau. Wenn sie in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit leben, dann erhalten sie besonders lange Unterhalt vom Exmann. Dabei urteilen die deutschen Richter nicht geschlechtsneutral, denn unterhaltspflichtige Männer müssen sich bundesweit bewerben und auch den Wohnort für einen Job wechseln. Aber von Frauen wird dies nicht verlangt. Die dürfen sich mit ihrem dicken Hintern weiterhin auf dem Sofa ausruhen und jahrelang Unterhalt vom Exmann kassieren.

Kein Anwalt kann sagen, was Recht oder Unrecht im Familienrecht ist. Aus diesem Grund ist die Anwaltspflicht ein Witz, denn wenn ein Anwalt schon Recht und Unrecht nicht unterscheiden kann, wozu braucht man denn überhaupt so einen Nichtsnutz? Willkommen in Somalia, denn da hat auch keiner Ahnung von irgendwelchen Gesetzen. Der Unterschied ist nur, dass es dort gar keine Gesetze gibt.

König Wilhelm Friedrich I. in Preussen:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

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