Schulden sind nicht so schlimm
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Ich gehe zur Garage und starte ein Auto, das mir nicht gehört. Ein Unterhaltsschuldner muss stets auf Sparflamme leben und dazu gehört eben auch, dass man nichts haben darf.
Nun sind meine Unterhaltsschulden immer das Gesprächsthema Nr. 1. Mittlerweile lebe ich damit seit über 10 Jahren und hinzu gesellen sich jede Menge Gerichts- und Anwaltskosten aus verlorenen Gerichtsprozessen. Meine Taktik ist bestechend einfach und es überrascht mich immer wieder, dass Juristen am Erfolg meiner Taktik zweifeln. Ich verliere in Zivilangelegenheiten besonders gerne vor dem Landgericht, weil ich niemals einen dort zwingend erforderlichen Anwalt beauftrage. Damit verliere ich automatisch per Versäumnisurteil, doch im Nachgang gibt es von mir einfach kein Geld. Nicht, dass ich keinen Anwalt kenne und mich nicht beraten lasse. Überhaupt nicht, immerhin muss ich der Gerichtskasse stets mitteilen und nachweisen, warum ich eben nicht zahlen kann. Dazu brauche ich freilich einige Tipps vom Anwalt.
Mein letzter verlorener Gerichtsprozess ist nur wenige Wochen her und schon flattert die nächste Klage ins Haus. Nun geht es um 10.000, - € Schmerzensgeld. Auch hier werde ich meine bewährte Strategie fahren. Ich kenne zwar die Anwaltspflicht, aber ich nutze lieber mein Recht, gnadenlos verlieren zu dürfen. Meine hohen Unterhaltsschulden machen jeden Kampf sinnlos und mein Eigentum muss ich nicht verteidigen, weil ich keines habe. Meine mittlerweile beträchtlichen Schulden wachsen stetig und reihen sich sauber hinter meinen Unterhaltsschulden ein. Die genaue Zahl kann ich nur abschätzen, weil ich kein Buch darüber führe. Es geht in schnellen Schritten auf 100.000, - € zu. Das stört mich nicht. Egal wie hoch die Schulden sind. Abbezahlen geht nun wirklich nicht. Vielleicht durch einen Lottogewinn, aber leider spiele ich kein Lotto. Und durch Arbeit? Legal geht das sicherlich nicht.
Neben dieser neuen Klage flatterte auch ein Schreiben von meinem Lieblingsgericht in Freiburg rein. Sie melden sich wieder wegen meiner Scheidung von meiner lieben ukrainischen Ehefrau. Kurz gesagt geht es darum, dass ich meine Ehefrau als Sexsklavin gehalten haben soll. Beide Anschuldigungen sind schwere Eheverfehlungen. Die erste Instanz habe ich gewonnen, jedoch ging meine gesetzestreue Ehefrau in die Berufung. Meine Berufungsbeantwortung wurde nicht gewertet, da ich die selbst verfasst habe.
Aber zurück zum Thema Schulden. Ich mache mir das Leben durchaus selbst schwer, indem ich immer noch einer geregelten Arbeit nachgehe. Das regt die Klägerin immer wieder auf und lässt sie in meiner fetten Stuttgarter Wohnung wahre Reichtümer vermuten. Frauen aus der Ukraine sind nicht nur hübsch, sondern auch intelligent. Zwei erfolglose Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher beweisen zwar das Gegenteil, aber die Unbelehrbaren sterben niemals aus. Und so werde ich auch in Zukunft den Obergerichtsvollzieher begrüßen dürfen. Auf meiner Kommode im Flur liegt stets meine Akte griffbereit. Da sind alle wichtigen Unterlagen für den Gerichtsvollzieher drin, damit er seine Arbeit effizient erledigen kann. Meine Präzision ist bestechend und mittlerweile keine Überraschung mehr. Wer mehr als 10 Jahre mit horrenden Schulden leben kann, der muss es mittlerweile draufhaben. Den Gerichtsvollzieher sehe ich nicht als Gegner, sondern als Partner. Er macht nur seine Arbeit und ich auch. Da gibt es keinen Grund, ihn nicht maximal zu unterstützen. Bei der Staatsanwaltschaft hat meine freundliche Art jedoch ihre natürlichen Grenzen. Da gibt es keine Informationen, keine Deals und jede noch so kleine Blockade und Behinderung wende ich gerne an. Staatsanwälte ermitteln stets zum Nachweis der Schuld des mutmaßlichen Straftäters, obwohl sie ebenso Beweise für die Unschuld suchen müssten. Da ist es schon erstaunlich, dass bereits zwei Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB gegen mich eingestellt wurden. Das bestätigt meine bisherige erfolgreiche Arbeit im Rahmen der deutschen Gesetze. Darauf kann ich durchaus stolz sein, aber es darf mich nicht leichtsinnig werden lassen. Mein Strafverteidiger, den sollte man in Strafrechtssachen immer haben, ist ziemlich fähig.
Ich könnte mir diesen Kram komplett sparen, indem ich einfach auf Hartz IV gehe. Dann wäre ich auf einen Schlag alles los und niemand würde mich mehr verklagen oder mir auf die Sacknaht gehen. Eines spricht jedoch dagegen. Ich lebe mein Leben und niemand hat das Recht mir irgendwelche Vorschriften zu machen, wie ich mein Leben zu gestalten habe. Das entscheide ich alleine und von einer Frau lasse ich mir erst recht nichts vorschreiben. Deswegen ist meine Kommunikation mit dem Jugendamt seit Jahren gleich Null. Dort arbeiten nur Weiber. Nein danke. So einfach ist das.
Wenn alle so wären wie ich, dann würde die Bundesrepublik extrem viel Geld sparen. Eine Arbeitsagentur wäre komplett überflüssig. Ein schönes Argument für meine Arbeitsweise.
Nun mögen meine Kritiker wiederholt sagen, dass ich ins Gefängnis gehöre, aber Schulden sind eben keine Straftat. Doch es muss gut gemacht sein. Man wirft mir auch vor, dass ich meine Schulden mutwillig und bewusst erhöhe, indem ich vor den Landgerichten per Versäumnisurteil verliere. Dieser Vorwurf mag moralisch vielleicht gerechtfertigt sein, aber es ist mein gutes Recht, kampflos zu verlieren. Die Gesetze habe ich schließlich nicht gemacht. Dass sich der Beklagte vor dem Landgericht nicht selbst verteidigen darf, ist eben fester Bestandteil der deutschen Demokratie. Und die ist immer gerecht!
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