• 02.11.2024

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Das deutsche Rechtssystem ist ein dickes Geschäft für Anwälte

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» Artikel vom

Deutschland ist das Land von Schiller, Goethe und Wagner, aber auch ein Land mit einem demokratischen Rechtssystem. Angeblich sogar unabhängig. Besonders interessant sind die zahlreichen Gesetze, Gesetzestexte und die wegweisenden Urteile. Im Familienrecht sind es mittlerweile 15.000 Seiten und dabei dürfte es niemanden verwundern, dass jede Menge Widersprüche nicht die Ausnahme, sondern die Regel sind.

Besonders spannend dabei sind das Strafgesetzbuch und die Auslegung dieser Gesetze. Der §170 StGB ist den Unterhaltsprellern bestens bekannt. Strafanzeigen, egal auf welcher Grundlage, haben ein stets widerkehrendes Schema. Eine Person stellt eine Strafanzeige, weil er oder sie meint, dass eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch vorliegt. Diese Anzeige geht zur Staatsanwaltschaft und je nach Schwere der Anschuldigung gibt es verschiedene Wege. Entweder es gibt sofort eine Hausdurchsuchung und danach ermittelt die Kriminalpolizei weiter oder es wird nur ermittelt, d.h. ohne Hausdurchsuchung. Je nach Schwere oder Umständen einer Straftat geht es in Untersuchungshaft oder eben nicht.

Wer mit einer Strafanzeige konfrontiert ist, muss nicht in Panik verfallen und sich die Hosen vollkacken. Die Kriminalpolizei ist besser als ihr Ruf. Sie glauben auch nicht mehr jeden Unsinn. Vielmehr benötigt die Polizei Beweise und alles was nicht bewiesen werden kann, zählt nicht. Das ist der Unterschied zwischen einem Zivil- und einem Strafverfahren. In einem Strafverfahren muss der Beklagte keinesfalls seine Unschuld beweisen. Ein ausgezeichneter Strafverteidiger fragt nicht nach der Wahrheit, sondern nach Beweisen. Alles andere interessiert ihn nicht. Über die Kleinigkeit seines großzügigen Honorars schweigt er sich gerne aus, damit später keine Klagen über die fette Rechnung kommen.

Ich habe keine ausgeprägte Taktik bei meinen Strafverfahren gehabt. Sage und schreibe drei Strafverfahren durfte ich bisher ertragen. Bei einer Strafanzeige ging es um die Straftat „Überschreiten der höchstzulässigen Arbeitszeit“ und bei den anderen beiden um Unterhaltspflichtverletzung. Die Geschichte mit der Höchstarbeitszeit habe ich vor dem Strafrichter gnadenlos verloren und er hat mich dabei regelrecht vernascht. Mein dummdreister Anwalt führte als Verteidigungsstrategie aus, dass doch heute ein sonniger Freitag sei und er deshalb um einen Freispruch bittet. Mir blieb die Spucke weg. Was ist das für eine Strategie? Ich bin vor Gericht ein wenig ungehalten zu meinem Anwalt geworden und der Richter amüsierte sich prächtig. Der Staatsanwalt und der nicht unwitzige Richter verknackten mich zu einer Zahlung von 2.000,- €. Ich musste dabei grinsen, der Richter auch und er gab mir mit auf dem Weg, dass ich bei einer Wiederholung eine Bewährungsstrafe bekommen würde und danach gibt es möglicherweise Gefängnis. Toll! Ich war geheilt.

Mein erstes Strafverfahren hat mir gezeigt, dass es genug minderbemittelte Rechtsanwälte gibt, die weder über das nötige Fachwissen, noch über eine Strategie oder gar eine Taktik verfügen. Das ist bestürzend, aber gleichzeitig wichtig für die eigene Lebenserfahrung.

Die nachfolgenden Strafanzeigen brachten jeweils das zufriedenstellende Ergebnis der Verfahrenseinstellung. Das heißt nicht, dass ich unschuldig bin, sondern lediglich, dass es keine Beweise für eine Straftat gab. Auch wenn der Beklagte gefühlt schuldig ist, ohne Beweise kann und darf es keine Sanktionen geben.

Auch ohne die Beteiligung eines Gerichts hat die Staatsanwaltschaft einige erzieherische Mittel in der Hand. Bei minderschweren Straftaten kann es einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe oder anderen Auflagen geben. Wer damit nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen und dann wird das Strafverfahren vor dem Strafrichter eröffnet. Wie schon erwähnt geht es nicht um die Wahrheit, sondern nur um Beweise. Im Zweifelsfall entscheidet ein Strafrichter für den Angeklagten, so hofft man jedenfalls.

Wer eine Strafanzeige kassiert, sollte Ruhe bewahren und nicht in Panik ausbrechen. Auch bei einer Hausdurchsuchung bricht die Welt nicht zusammen. Die Kriminalpolizei ermittelt nach belastenden, aber auch nach entlastenden Beweisen. Die Kriminalisten sind geschult und nicht auf dem Mund gefallen. Ein etwas gerissener Polizist versucht dem Delinquenten geschickt Informationen zu entlocken, aber als Beschuldigter hat man das Recht, überhaupt nichts zu sagen. Die Kripo soll ihre Beweise selbst suchen. Das haben sie gelernt und es wird ihnen Spaß und Freude bereiten, wenn sie denn etwas finden sollten.

Auf Vorladungen der Polizei sollte der Beschuldigte nur reagieren und hingehen, wenn er absolut wesensfest ist und gute Grundkenntnisse über das Rechtssystem besitzt. Alles andere macht keinen Sinn, wenn man der Polizei nicht gewachsen ist. Es macht unter bestimmten Umständen durchaus Sinn, die Einladung zur Plauderstunde mit der Kripo anzunehmen, z.B. wenn man selbst die entlastenden Beweise liefern kann.

Die Frage, ob immer ein Strafverteidiger nötig ist, kann nicht so einfach beantwortet werden. Ein Strafverteidiger kann durchaus mehr schaden als nutzen, nämlich dann, wenn er aktiven Einfluss in die Ermittlungen der Polizei nehmen will und die Polizei drangsaliert. Solche Anwälte mögen vielleicht beliebt sein, aber erfolgreiche Anwaltsarbeit sieht anders aus. Die Polizei sind weder Richter noch Staatsanwalt. Sie ermitteln, aber urteilen nicht.

Bei meiner dritten Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung hatte ich zwar per Strafverteidiger die Ermittlungsakte anfordern lassen, aber ihm die Anweisung gegeben, dass wir wie Helmut Kohl die Sache erst einmal aussitzen und auf ein mögliches Strafverfahren warten. Es reicht völlig aus, erst dann aktiv zu werden. Der Erfolg der Verfahrenseinstellung gab mir in diesem Fall Recht und das Anwaltshonorar kostete nicht mehr als ein Blowjob auf dem Strassenstrich. Das war in Ordnung und fair.

Rechtsanwälte verbreiten auf ihren Webseiten Panik, Angst und Schrecken. Und sie preisen sich obendrein an, dass sie und nur sie harte Strafen und Gefahren abwenden können. Natürlich kann nur ein Rechtsanwalt die Wahrheit durchsetzen, sonst niemand. Diese Phrasen der Juristen sind reines Marketing für möglichst fette Honorare. Irgendwie klingt das so, dass die Polizisten allesamt Idioten sind und ein Jurist einfach den Durchblick hat. Ich persönlich vertraue da eher der Polizei als einem geldgeilen Anwalt. Meine Erfahrungen mit der Polizei sind durchweg positiv, weil ich nicht nur freundlich bin, sondern auch kooperativ. Natürlich nur in meinem Eigeninteresse und nicht als Beweislieferant gegen mich. Das versteht die Polizei durchaus und akzeptiert diese Position. Ich muss aber nochmals darauf verweisen, dass direkte Gespräche mit Polizei eine gewisse mentale Stärke voraussetzen. Die Kripobeamten sind Profis und das macht sie gefährlich, aber auch nützlich, nämlich dann, wenn die Entlastungsbeweise zu einer Verfahrenseinstellung führen.

Bei einem Strafverfahren vor Gericht besteht Anwaltspflicht und hier ist die sorgfältige Auswahl besonders wichtig. Ein Strafverteidiger hat Eier aus Stahl und keine Bremsspur in der Hose, wenn der Strafrichter mürrisch und ungehalten sein sollte. Ich persönlich würde einen Strafverteidiger aus einer anderen Stadt bevorzugen. Nichts ist schlimmer als ein Anwalt, der bei Richter und Staatsanwalt aus politisch persönlichen Gründen seinen eigenen Vorteil sucht.

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