• 23.04.2024

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Für Aussage gegen Aussage gibt es 15 Monate Haft

bushaltestelle

» Artikel vom

Eine Frau beschuldigt einen Busfahrer, der sie sexuell genötigt haben soll. Es liegen keine Beweise vor, dass die sexuelle Nötigung tatsächlich passiert ist. Kein zerrissener Slip oder andere beschädigte Kleidungsstücke, keine Kratzer im Gesicht, keine Hautpartikel unter den Fingernägeln. Damit gab es auch keine Gegenwehr der Frau und ein Angriff mit Hautkontakt des Busfahrers kann ausgeschlossen werden. Nicht ein Staubkorn eines Beweises konnte beigebracht werden. Vielleicht hat der Busfahrer gesagt, dass er gerade Lust hätte, einen kleinen Beischlaf im Bus zu vollziehen. Wenn dies so wäre, dann ist das zwar nicht höflich, aber es ist und bleibt nur eine Frage, die die Dame auch mit Nein beantworten kann. Das hat sie wohl auch getan. Aber damit nicht genug, denn sie zeigte den Busfahrer wegen sexueller Nötigung an.

Das Gericht konnte sich nur auf die Aussage des angeblichen Opfers stützen.

Der Busfahrer wurde wegen sexueller Nötigung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Und die Begründung des Gerichtes ist wieder einmal zuckersüß und entspricht dem deutschen Recht:

"Für das Gericht war es keine Frage, die Version der jungen Frau zu glauben unter anderem, weil sie keinen ausgeprägten Belastungseifer erkennen ließ."

Quelle: Pforzheimer Zeitung

Nun ist dieses Urteil wegweisend. Ein Mann sollte niemals mit einer Frau alleine in einem Raum sein, damit er nicht in die gleiche Situation wie der Busfahrer gerät. Das angebliche Opfer muss nur ruhig und sachlich von einer sexuellen Nötigung berichten und dann ist die Verurteilung eines unschuldigen Mannes sicher. Kein Problem!

Und eines dürfte klar sein und dazu bedarf es keiner Glaskugel: Dieser Busfahrer ist seinen Job los!

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