• 16.03.2024

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Abtreibung für Männer

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Autor: p

Auf Lust folgt Last. Last, die man auch mal gerne wieder loswerden will. Bis heute treibt das Thema Abtreibung die Menschen um. Und das schon sehr lange. Bereits auf einem 3600 Jahre alten altägyptischen Papyrus stehen Rezepte für Kräutermischungen, die Abtreibungen auslösen sollen. Im antiken Rom waren den Ärzten zweihundert Abtreibungsmittel bekannt, was auf eine rege Abtreibungspraxis hinweist. Heute sind Abtreibungen fast weltweit unter verschiedenen Voraussetzungen mehr oder weniger legal, Ausnahmen sind z.B. Ägypten, Laos, Mauretanien. Die jüngste heiss-heftige Diskussion wurde in Texas geführt, wo versucht wurde, die Frist zu verkürzen, während der eine Abtreibung legal möglich ist.

Gebären war historisch teuer für die Gebärende und mit hohem gesundheitlichem und je nach persönlicher Situation auch gesellschaftlichem Risiko verbunden. Die Männer lebten aber kraft ihres Geschlechts keineswegs mit weniger Risiken, sie hatten andere und mindestens ebenso hohe Risiken im Leben zu tragen, Risiken wie in Kriegsdienste gepresst, verletzt und verheizt zu werden oder Ressourcen zu erwirtschaften unter Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens. Während Frauen die Folgen unerwünschter Schwangerschaften auszubaden hatten, waren sich Männer bis vor hundert Jahren nicht einmal sicher, ob sie überhaupt Vater der Kinder waren, von denen die Mutter behauptete, sie wären es. Von reproduktiven Rechten der Geschlechter war auch nicht die Rede, eher vom Überleben des nächsten Winters oder der nächsten Dürre.

Diese reproduktiven Rechte sind heute bestimmend und sogar übermächtig geworden. Die Juristen haben die alleinige Gestaltungsmacht übernommen, die Situation hat sich grundlegend gewandelt. Das gesundheitliche Risiko für die Mutter bei einer Geburt ist bis auf Bruchteile von Promille gesunken, das gesellschaftliche Risiko hat sich sogar ins Positive verkehrt, in Form von Gewinnen und Belohnungen für Mutterschaft in allen Lebenslagen. Mütter haben ein positives Image, ganz egal, ob ein Vater mit dabei ist und Dank der Kinder bekommen sie Anspruch auf erhebliche und mehrfach abgesicherte Ressourcen, weitreichend Unterhaltsberechtigungen, Hilfen. Lässt sich der Vater nicht abkassieren, springt sofort der Staat als Backup ein. Die Gründe für eine Abtreibung haben sich auch geändert, Frau treibt heute mehrheitlich ab, weil sie nicht einmal die sehr leicht gewordene Verhütung nicht ernst genommen hat und das Kind ihrer Ansicht nach nicht in ihre Lebensplanung passt. Abtreibung ist gar nicht so selten zum Lifestyle-Element geworden. Frauen haben ausserdem von Anfang an die alleinige und volle Kontrolle über die gesamte Reproduktion und ihr Ende bekommen. Sie können auch in einer Ehe ein gemeinsames Kind abtreiben und der Ehemann muss davon nicht einmal etwas erfahren, geschweige denn bei irgendetwas zustimmen. Hier endet das "gemeinsam" plötzlich und radikal.

Der Weg aus der Schwangerschaft hinaus ist heute sehr einfach. Frauen können auf mindestens zehn verschiedene Arten von vornherein verhüten, die meisten davon sind unsichtbar und sehr wirksam. Sie können auch nach einer bereits passierten Zeugung noch aussteigen und sich eine "Pille danach" einwerfen und das sogar rezeptfrei, unter 20 übernimmt zudem die Krankenkasse die Kosten. Sie können ohne Angabe von Gründen während einer langen Frist danach abtreiben, heute ebenfalls mittels einer Pille. Sie können das Kind bekommen und es sofort wieder in einer Babyklappe anonym entsorgen. Sie können anonym im Krankenhaus gebären und das Kind auf Wunsch mittels Schnelladoption in Eigenregie loswerden. Sie können es normal gebären und später zur Adoption freigeben. Das geht sogar niederschwellig gegen den Willen eines Vaters gemäss § 1748 BGB Abs. 4. Kinder wollen, Kinder bekommen, Kinder loswerden - dafür haben ausschliesslich Frauen Rechte und Männer haben welche zwischen überhaupt nicht und fast nicht.

Die Männer haben genau zwei Möglichkeiten zu verhüten, Vasektomie und Kondome, ersteres mittels eines endgültigen medizinischen Eingriffs und Zweiteres sichtbar, fühlbar und mit grosser Unsicherheit. Darüber hinaus sind sie von allen reproduktiven Rechten so gründlich ausgeschlossen, dass absurde Situationen entstehen. So wurde ein Mann gegen seinen Willen unterhaltspflichtiger Vater für zwei Kinder, weil seine geschiedene Exfrau sich von seinem vor Jahren eingefrorenen Samen künstlich befruchten liess, nachdem sie seine Zustimmungsunterschrift kurzerhand gefälscht hatte. Die Gerichtsklage dagegen hat er verloren. Er hatte vor einer Chemotherapie zu Ehezeiten Sperma einfrieren lassen, das die Frau dann mittels Betrug nutzte. Andere Männer werden ungewollt und unabwendbar Vater, weil ihnen Kondominhalte gestohlen werden und einige andere Szenarien mehr. Auch Verhütungslügen von Frauen sind banal und Standard geworden. Das ist eigentlich ein Betrugstatbestand, der aber in der Gesellschaft breit grinsend akzeptiert ist, denn ausschliesslich Männer sind die Opfer. Wenn in den USA ein Mann seiner Frau Verhütung sabotiert oder verbietet und mit ihr schläft, ist das eine Vergewaltigung, denn die Voraussetzung für Sex war Verhütung, sagen die Richter. Sabotiert die Frau das Kondom, gewinnt sie Unterhalt, Kind, wird selbstbestimmt Mutter.

Das Ungleichgewicht der Rechte wird immer stärker. Auch finanziell. In den USA bezahlt die Grundversicherung "Affordable Care Act" (ACA, auch ObamaCare genannt) empfängnisverhütende Mittel für Frauen, zum Beispiel NuvaRing, Eileiterunterbrechung, Pille, IUDs, Pille danach, Diaphragma. "Plans in the Health Insurance Marketplace® must cover contraceptive methods and counseling for all women, as prescribed by a health care provider" heisst es. Männer bekommen (natürlich) keine Kondome bezahlt und auch eine Vasektomie wird nicht bezahlt. "services for male reproductive capacity, like vasectomies" sind aussen vor, https://www.healthcare.gov/coverage/birth-control-benefits/ . Optionen, Möglichkeiten, Kontrolle der Fruchtbarkeit, Versicherungsleistungen: Privilegien auf ganzer Linie ausschliesslich für Frauen.

Nicht ohne Grund kann man sich heute fragen, ob nicht gelten sollte: Wenn die Mitverantwortung der Frau für die Schwangerschaft sie nicht verpflichtet, für den Fötus aufzukommen, dann darf die Mitverantwortung des Mannes für die Schwangerschaft ihn auch nicht verpflichten, für das entstehende Kind aufzukommen. Diesen Gedanken formulierte eine Frau, die Philosophin Elizabeth Brake.

Wie könnte denn eine Annäherung der reproduktiven Rechte auf ein paar Feldern aussehen? Dazu muss man die vier möglichen Fallkonstellationen betrachten:

(1) Mann und Frau wollen das Kind. Alles gut, keine Probleme, keine Konflikte. Das Kind wird geboren, rechtliche Mutterschaft und Vaterschaft werden angetreten und die Eltern kümmern sich um das Kind.
(2) Mann will das Kind nicht, Frau will es. In diesem Fall muss der Mann das Recht bekommen, das Kind rechtlich genau wie bei einer Adoption abzugeben bzw. die Vaterschaft gar nicht erst anzutreten, so wie eine Frau heute die Mutterschaft nicht antreten muss. Die Ablehnungsmöglichkeit muss eine Frist haben und bindend bleiben. Die Frau hat das Kind, das sie will. Der Mann treibt das Kind rechtlich ab und wird nicht rechtlicher Vater. Die Frau wird Mutter.
(3) Mann will das Kind, Frau will es nicht. In diesem Fall muss die Frau ebenso wie der Vater in Fall 2 das Recht haben, die Mutterschaft rechtlich nicht anzutreten, während der Mann die Vaterschaft antritt und verhindern kann, dass sein Kind getötet wird. Die nicht angetretene Mutterschaft kann über die Einführung einer Mutterschaftserklärung geschehen, wie sie beispielsweise in Italien existiert, analog zu einer Vaterschaftserklärung, die weltweit üblich ist. Angesichts häufiger gewordener Leihmutterschaften wird die Einführung einer Mutterschaftserklärung in irgendeiner Form sowieso immer notwendiger.
(4) Mann und Frau wollen beide das gemeinsam gezeugte Kind nicht. In diesem Fall herrscht auch Übereinstimmung und das Kind wird von adoptionswilligen Dritten adoptiert oder je nach rechtlicher und ethischer Lage abgetrieben.

Insgesamt würde das auch zu weniger Abtreibungen führen, weil Fallgruppe Nr. 3 nicht mehr in einer Abtreibung endet. Ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen Abtreibungen überhaupt ethisch vertretbar sind, muss im gesellschaftlichen Konsens entschieden werden und nicht nur von einigen lautstarken Feministinnen. Die Stimme der Männer wird da nämlich grundsätzlich auf leise gestellt, sie sollen schweigen und je nach Gusto des weiblichen Teils der Bevölkerung für das Kind blechen oder zu einer Abtreibung ihres Kindes gar nicht erst gefragt werden, sehr wohl aber alle ihre Entscheidungen hinnehmen müssen. Die Feministin Antje Schrupp beklagt, es sei "eigentlich wirklich krass, dass Personen, die mit Sicherheit nicht schwanger werden können, überhaupt bei diesem Thema mitentscheiden dürfen". Dürfen Sie ja nicht. Aber warum dürfen eigentlich nur Personen entscheiden, die mit Sicherheit nicht zeugungsfähig sind?

Ein Kind ist aber keine selbst erzeugte Flatulenz im gärenden Mutterbauch, über die sie allein zu entscheiden hat, ob sie sie zurückhält oder entweichen lässt. Das vorgeburtliche Kind hat ebenso wie das geborene Kind zwei Herkünfte, zwei Eltern. Sogar die heilige Maria hatte der Bibel nach eine Empfängnis, ihr Sohn zwei Herkünfte. Mit Gott fremdzugehen ist natürlich schon eine Nummer, das schafft nicht jede, auch wenn Fremdgehen häufig ist. Häufiger sind es unbekannte Erreger, bei denen es unverhofft rummst und sich nach wenigen Monaten der Bauch wölbt, bis schliesslich das Wunder eines neuen Menschleins ans Licht kommt. Sofern nicht die Frucht der Lust von der gar nicht liebenden Mutter absichtlich mit Chemikalien vergiftet wird und nach ein paar letzten Zuckungen anonym im Ofen einer Verbrennungsanlage zusammen mit herausoperierten Krebsgeschwüren und abgesägten verfaulten Raucherbeinen verheizt wird. Es ist schon eine einzigartige Leistung von Frauen, das zu veranlassen und sich trotzdem rundum als das General-Opfer positionieren zu können.

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