• 29.03.2024

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Nichts als die Wahrheit

gericht

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Ich liebe Gerichtsprozesse, denn nichts ist spannender, als die Auslegung der Gesetze mitzuerleben. Alle wissen, dass Gesetze geschlechtsneutral formuliert sind, was die Gleichbehandlung von Mann und Frau garantieren soll. Ich möchte nicht gleich den ersten Lacher produzieren, aber ich glaube wirklich daran. Deshalb ging ich vertrauensvoll in mein Scheidungsverfahren vor einem Gericht im europäischen Ausland. Die Scheidungsklage wurde von meiner lieben Ehefrau dort Anfang der 2010er Jahre eingereicht. Damals wohnte ich noch im gleichen Land.

Meine Eheschließung fand zuvor außerhalb von Europa satt. Meine liebe Ehefrau zog nach etwa 2 Jahren aus unserer gemeinsamen Wohnung aus. Es handelt sich also um eine kurzfristige Ehe. Eine Gelegenheit zur Zeugung von Kindern gab es nicht.

Meine liebe Ehefrau formulierte die Scheidungsklage mit ihrem Rechtsanwalt. In der Klageschrift wurde ich als mutmaßlicher Straftäter beschrieben. Das überraschte mich. Ich wusste nicht, dass ich mehrere Straftaten fast gleichzeitig begangen haben soll. Meine Ehefrau warf mir Betrug und Nötigung vor. Außerdem sollte ich sie für Sex missbraucht haben, ohne, dass sie einen freien Willen hatte und soll der Meinung gewesen sein, dass sie nicht ganz dicht und dumm ist. Außerdem hätte ich ihr verboten, arbeiten zu gehen.

Das sind wirklich harte Geschütze meiner lieben Ehefrau.

Beim Lesen der Klage und deren nachgeschobenen Ergänzungen dachte ich, dass ich es mit einem schlagkräftigen Gegner zu tun habe, der anscheinend bereit ist, alle Gesetze des Rechts und des guten Anstands zu verletzen. Mir ist bei der Prüfung der Unterlagen aufgefallen, dass keinerlei Beweise eingereicht wurden. Das muss auch nicht getan werden, denn ein Richter ist bei Kenntnisnahme einer möglichen Straftat automatisch verpflichtet, dies zur Anzeige zu bringen und den Sachverhalt den staatlichen Ermittlungsbehörden, der Staatanwaltschaft und der Kriminalpolizei, zu übermitteln.

Der Übergang von einem Zivilverfahren zu einem gesondert geführten Strafverfahren ist keine Seltenheit. Der Betrugsvorwurf gegen mich reicht alleine völlig aus.

Der Rechtsanwalt meiner lieben Ehefrau, hat es schlichtweg versäumt, Strafanzeige gegen mich zu stellen. Die Richterin hatte wohl auch keine Lust dazu. Sie tat nichts. Es interessierte sie offenbar nicht, dass die Verfolgung einer Straftat im öffentlichen Interesse liegt.

Anfangs hatte ich den normalen demütigen Respekt vor dem Gericht. Diese Haltung lieben besonders Richterinnen. Meine Demut verflog ziemlich flott, nachdem die Richterin meine Ehefrau stets bevorzugte. Eine Fälschung eines Dokuments meiner netten Ehefrau hatte keine Rechtsfolgen. Auch interessierte sich die Richterin nicht für die angeblichen Straftaten, die ich begangen haben soll. Das war so traurig, dass es schon wieder lustig wurde. Und so bin ich nahtlos zu vielen kleineren und größeren Späßchen übergegangen. Das war wirklich köstlich. Ich habe darüber bereits ausführlich berichtet.

Nachdem die Richterin mein Scheidungsverfahren an eine andere Richterin übergab, schöpfte ich neue Hoffnung auf ein gesetzestreues Verfahren. Zunächst überraschte mich diese Richterin mit ihrem guten Aussehen. Eine hübsche Frau. Der erste gemeinsame Termin war also ein schöner Tag für meine Augen. Von den angeblichen Straftaten, die ich begangen haben soll, war keine Rede mehr. Auf Nachfrage von mir, inwiefern ich meine Ehefrau als Sklavin für Geschlechtsverkehr gehalten haben soll, antwortete meine liebste Ehefrau, dass ich ihr beim Blasen (wortwörtlich) den Kopf nach unten gedrückt haben soll. Ich war fassungslos.

Als die hübsche Richterin ankündigte, nun urteilen zu wollen, äußerte ich meinen Wunsch zu geschlechtsneutraler Behandlung. Sie antwortete darauf, dass sie nach dem Gesetz urteilen wird. Das hat mich doch etwas erstaunt und heute umso mehr, weil meine Ehefrau S. kein einziges Strafverfahren wegen bewusster Falschbeschuldigung an die Hacken bekam. Da hat auch diese Richterin sich zu sehr aus dem Fenster gelehnt. Die Umsetzung bestehender Gesetze sieht sicherlich anders aus.

Nun hat die Richterin erklärt, dass es keine weiteren Verhandlungen geben und sie nun urteilen wird. Ewig später gab es immer noch kein Urteil. So habe ich das erwartet, denn meine liebste Ehefrau hat immer noch Probleme mit ihrem Aufenthaltsstatus, da sie aus dem Nicht-EU-Ausland stammt. Kommt die Scheidung zu früh, dann muss sie die EU verlassen. Das wollen wohl weder ihr Anwalt, noch die hübsche Richterin. Es scheint die Juristen nicht weiter zu stören, dass es sich bei Scheidung und Aufenthaltserlaubnis um zwei völlig verschiedene Sachverhalte handelt.

Spannend sind für mich nicht Sieg oder Niederlage, sondern die Urteilsbegründung. Ich erwarte zwei Urteile, das Scheidungsurteil und das Urteil über den Unterhalt für meine liebe Ehefrau. Es ist schon erstaunlich, dass sie für die sehr kurze Ehe Unterhalt kassieren will. Geben wird es von mir sowieso nichts. Meine Regeln sind einfach und klar. Der gegnerische Anwalt hat sich bestimmt damit abgefunden, dass er keinen Erlös generieren wird und die Kohle abschreiben muss.

Ich freue mich so oder so über die Urteile, auch wenn ich kaum gewinnen werde. Es darf nicht sein, dass ich gegen einen Juristen als Sieger aus dem Ring steige. Ein Unterhaltspreller gewinnt ohne Anwalt vor einem Gericht? Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Ich werde wohl eher verlieren und das macht mir mehr Freude. So kann ich in meinen Artikeln aktuelle Verhaltensmaßregeln für Ehemänner im Ausland entwickeln. Meine Erfahrungen reiche ich medial gerne weiter. Nebenbei kann ich meinem Hobby frönen und mich ungeniert über die beteiligten Juristen und Juristinnen belustigen. Das ist eines meiner Spezialgebiete. Schließlich bin ich ein Blogger und kein Jammerlappen.

Es ist und bleibt lustig. An dieser Stelle möchte ich ein großes Dankeschön an die Juristinnen und Juristen aussprechen, dass sie mir diesen großen Spielraum der Belustigung geben. Danke, danke, danke!

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