Josef H. und Heidi S. haben sich getrennt
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Josef H. und Heidi S. (Namen der Red. bekannt) waren ein glückliches Paar ohne Trauschein. Sie wohnten in der Wohnung von Josef und es fehlte ihnen an nichts. Gemeinsam wurden nützliche Gegenstände angeschafft und sogar ein kleiner Hund fehlte nicht. Josef verdiente überdurchschnittlich gut und Heidi hat einen krisenfesten Job als Finanzbeamtin. Für viele Mitmenschen ein Traumpaar, besser könnte es gar nicht laufen.
Doch nichts hält ewig und so zerbrach auch die Beziehung zwischen Josef und Heidi. Sie trennten sich friedlich und dazu hatten sie einen kleinen handschriftlichen Vertrag aufgesetzt, durch den Heidi 20.000,- € in bar von Josef erhielt. Immerhin hatte Heidi die Küche und andere Gegenstände mitfinanziert. Beide haben den Vertrag unterschrieben und darin alle Ansprüche für die Zukunft gegenseitig ausgeschlossen. Das klingt vernünftig. Heidi ist aus der Wohnung von Josef ausgezogen. Auf den ersten Blick eine anständige Trennung ohne Nachteile für Heidi und Josef.
Mehr als zwei Jahre sind seit der Trennung von Heidi und Josef vergangen.
Nichtsahnend öffnete Josef nach einem anstrengenden Arbeitstag seinen Briefkasten und fand dort einen Anwaltsbrief. Heidi fordert nun zusätzlich 22.580,- € für weitere Gegenstände, die sie finanziert haben soll, ohne dass Josef bisher dafür bezahlt hätte. Der gemeinsame Vertrag wird einfach als ungültig deklariert, weil Heidi von Josef mit körperlicher Gewalt zur Unterschrift gezwungen worden sei.
Es stellt sich die Frage, warum Heidi erst nach über zwei Jahren feststellt, dass ihr Gewalt angetan wurde. Ihre Anwältin hat dafür eine kreative Begründung parat: "Die Klägerin hatte die Situation bis vor wenigen Wochen komplett verdrängt, weil es ihr auch noch heute nach Jahren schwer fällt, darüber zu reden." Heidi ließ über ihre Anwältin schreiben, dass Josef ihr Haare ausgerissen habe; zudem habe er die Heidi gewürgt und gedroht sie zu töten. Heidi hätte Todesangst gehabt. Natürlich konnte Heidi das bisher niemandem erzählen, weil sie nicht wollte, dass der Josef von den Brüdern der Heidi verprügelt wird. Unter diesem Druck und Zwang habe Heidi den Vertrag unterschrieben, der deswegen nun für ungültig erklärt werden soll.
Heidi liess über ihre Anwältin erklären, dass sie nun gerne einen Schlussstrich ziehen möchte und deshalb würden ihr auch 11.290,- € als nachträgliche Abfindung genügen. Auf die bisher geforderten 22.580,- € gewährt die Heidi ihrem Exfreund Josef also einen satten Nachlass. Selbstverständlich liess die Anwältin von Heidi nicht unerwähnt, dass Heidi zwar kein Geld verschenken will, aber auch keine schmutzige Wäsche vor Gericht waschen möchte. Man möge doch auf diese Forderung eingehen und alle wären glücklich.
Heidi leidet also seit über zwei Jahren an einem schweren Trauma, das sich einfach durch die Zahlung von 11.290,- € heilen lässt. Es wäre ein medizinisches Wunder, wenn Geld die Psyche von Heidi gesunden liesse. So lobet den Herrn!
Es ist typisch für Frauen, dass sie Gewalt gegen sich erst nach Monaten und Jahren bemerken. Sicher hat Heidi damals deshalb auch nicht einfach den Notruf der Polizei gewählt. Man kann darauf wetten, dass Heidi auch noch den Joker der Vergewaltigung ziehen wird. Das Tötungstrauma brach erst nach zwei Jahren aus ihr heraus und das Vergewaltigungstrauma wird bestimmt noch eine Weile in ihr schlummern, bevor es möglichst gewinnbringend artikuliert wird. Eine überraschende Strafanzeige kann Josef sicher nicht auszuschließen.
Josef wehrt sich gegen diese unwahren Vorwürfe und ein Gerichtsverfahren ist unvermeidlich. Das Männermagazin wird bei diesem interessanten Fall im Gericht dabei sein und auch versuchen, mit Heidi und ihrer Anwältin ein Interview zu führen.
Ein wenig Liebe zu Josef scheint bei Heidi noch im Spiel zu sein, denn sie schickte ihm gerade eine Freundschaftsanfrage via Facebook.
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