• 19.04.2024

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Der deutsche Staat lebt sein Rechtssystem vor

bundesgericht

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Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat kein Geld und ist de facto pleite. Das ist nichts Besonderes, denn wirtschaften konnten Politiker noch nie. Überall sind die Haushalte defizitär und die Schuldenberge türmen sich. Dazu gesellt sich nun wieder einmal der Hang, die Steuerflüchtlinge an den Haken zu bekommen. Das ist richtig und gut, aber die gewählten Mittel sind sehr zweifelhaft. Das Geld deutscher Bürger ist vor dem Fiskus in die Schweiz geflohen und der deutsche Staat versucht seit Jahren vergebens an dieses Geld zu kommen. So erzählen es jedenfalls die Politiker, jedoch handelt es sich hier um eine dicke Lüge, denn von "Bemühen" kann keine Rede sein. Die jährlichen Anfragen an die Schweizer Behörden sind so verschwindend gering, dass sich selbst die Schweizer darüber wundern. Die rechtsstaatliche Verfolgung ist anscheinend zu faul und völlig überfordert und da müssen eben andere Mittel angewendet werden.

Mittlerweile regt sich niemand mehr darüber auf, dass zum wiederholten Male eine sogenannte Steuer-CD aus der Schweiz gekauft wird. Das Prinzip ist denkbar einfach: Eine Person aus der Schweiz klaut private Daten aus einer Bank und verkauft diese Daten, gepresst auf einer CD, eben an einen Interessenten. In diesem Fall ist es das Land NRW. Ein Staat kauft Hehlerware, um mögliche Straftäter zu ermitteln und zu verfolgen. Das ist bedenklich und obendrein werden Banker aus der Schweiz dazu animiert geltendes Recht in der Schweiz zu brechen. NRW macht nichts anderes als einem Straftäter mit Geld seine Straftat zu belohnen. Das deutsche Recht sieht darin anscheinend keine Straftat und alles erscheint rechtens. Im Volksmund würde man sagen, dass es sich um Hehlerware und Diebesgut handelt, das man selbstverständlich dem Eigentümer zurück geben müsste. Für den deutschen Staat scheint diese logische Regel nicht zu gelten. Am Rande sei erwähnt, dass nicht alle Personen auf dieser CD Steuerpreller sind und deshalb ein Recht auf den Schutz ihrer Daten haben. Das ist aber den Politikern wurscht. Das Motto lautet: Wer nichts zu verstecken hat, dem dürfte es egal sein. Ist es aber nicht.

Der Staat lebt uns seine Rechtsauffassung vor. Die Hemmschwelle selbst ein Trickser zu werden, schwindet mit der mangelnden Vorbildwirkung des deutschen Staates.

Eine demokratische Rechtsordnung zeichnet sich dadurch aus, dass Straftäter rechtsstaatlich behandelt werden. Der israelische Geheimdienst hat in Dubai einen Terroristen ermordet. Das klingt erstmal löblich, aber bei genauerem Hinschauen handelt es sich um eine Lynchjustiz. Ein demokratischer Staat hat hier gemordet, denn ein mutmasslicher Straftäter hat ein Recht auf ein ordentliches Verfahren, aber er kann sicherlich nicht einfach über den Haufen geknallt werden. Süffisant ist die Tatsache, dass ein Mossad-Mitarbeiter mit einem gefälschten deutschen Pass unterwegs war. Dieser Kollege wurde zwar geschnappt, aber für dieses Passvergehen wurde er nicht bestraft. Der deutsche Staat hat hier indirekt Schützenhilfe geleistet und Israel weiss nun, dass im Widerholungsfall keine rechtlichen Konsequenzen drohen. Eine Demokratie erkennt man in der Behandlung seiner Straftäter. Ein weiterer Kommentar erübrigt sich. Kaum auszudenken, wenn zukünftig mutmassliche Unterhaltsflüchtlinge im Ausland in diesem Stil erlegt werden. Ist das zu abwegig?

Nun strotzt der deutsche Staat nur so vor Rechtsstaatlichkeit. Viele unterhaltspflichtige Männer kennen die Behandlung vor den deutschen Familiengerichten. Exfrauen lügen und selbst der Richter vergisst dabei, dass bewusstes Lügen vor einer deutschen Behörde eine Straftat ist, die von Rechtswegen verfolgt werden müsste. Tut aber kein Richter! Und der unterhaltspflichtige Mann lernt spätestens im Unterhaltsprozess, dass Lügen mitunter eine feine Sache sind. Nun gibt es jedoch den Unterschied, dass Frauen lügen dürfen und Männer leider nicht. Kein Problem, denn Männer müssen das eben geschickter tun und nicht auf die billige Frauenart.

Männer werden nicht zu Unterhaltsprellern geboren, sondern sie werden dazu gemacht.

Auch ist die Arbeitsweise der Jugendämter mehr als zweifelhaft, denn diese Behörden verschicken Fragebögen an unterhaltspflichtige Männer, die gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Hier wird großzügig übersehen, was Pflichtangaben und was freiwillige Angaben sind. Doch die Jugendämter bewegen sich in einem rechtsfreien Raum und wer jemals eine Strafanzeige gegen ein Jugendamt gestellt hat, weiss zu berichten, dass es völlig sinnlos ist. Unabhängige Beschwerde- und Prüfstellen gibt es für Jugendämter nicht. Das ist ein großes Manko und geradezu eine Einladung für deutsche Beamte, Recht und Ordnung zu brechen. Berechtigte Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen werden oft überhaupt nicht beantwortet. Wie soll ein deutscher Bürger da noch an die Rechtsstaatlichkeit glauben können? Die Jugendämter tricksen und den Unterhaltspflichtigen bleibt nur, sich diesen Gepflogenheiten anzupassen.

Die Willkür des Staates nimmt zumindest gefühlt zu. Einwohnermeldeämter sollen private Adressdaten verscherbeln dürfen und die Gerichte entscheiden nur zu oft nach der persönlichen Lust und Laune der Richter. Viele sprechen schon von einer Bananenrepublik und diese Feststellung trifft leider oft zu. Darf sich ein Staat wundern, wenn der Bürger ähnliche Mittel wie der Staat anwendet? Sicher nicht, aber er beklagt sich darüber. Nur vergisst der Staat dabei, dass gerade er das Recht vorleben muss. Auch Beamte müssen bestraft werden, wenn sie geltendes Recht biegen und brechen, so wie der normale Bürger auch.

Der Staat darf sich nicht kriminell verhalten, um Straftäter zu schnappen.

Ich kenne einen interessanten Fall und auf die Rechtsfolgen bin ich gespannt. Eine Finanzbeamtin war mit einem Mann befreundet und sie wohnten zusammen. Sie trennten sich und beide verfassten einen Trennungsvertrag und der Exfreund zahlte an seine Exfreundin exakt 20.000,- €. Nach 3 Jahren reichte diese Exfreundin Klage beim Landgericht ein, da sie ein Trauma durch die Trennung hatte und fordert nun weitere 20.000,- €. Mit dem Trauma erklärt sie den gemeinsam geschlossenen Vertrag für ungültig. Interessant ist das deshalb, weil diese Finanzbeamtin wohl 3 Jahre lang in einem traumatischen Zustand gearbeitet und im Trauma die Einkommenssteuererklärungen vieler Bürger bearbeitet hat. Die Verhandlung vor dem Landgericht ist in Kürze. Das Männermagazin wird davon berichten, denn sollte der Beklagte, also der Exfreund, verlieren, dann lässt sich jeder Vertrag mit einem Trauma für ungültig erklären. Vielleicht nicht für alle Menschen, aber ganz sicher für die armen Frauen. Es ist bekannt, dass Frauen einen Bonus vor Gericht besitzen. Sie werden bei Straftaten bei weitem nicht so ergiebig bestraft wie Männer.

Sollten nicht alle Menschen vor Gericht gleich sein?


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