• 24.04.2024

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Unschuldig im Knast und keine Rehabilitation durch die staatlichen Täter

knast

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Unschuldige, die im Gefängnis sitzen, dürfte es in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht oder nur in sehr seltenen Ausnahmefällen geben. Verbrieft sind in Deutschland jedoch einige hundert Menschen pro Jahr, die unschuldig zu Haftstrafen verurteilt werden, wobei das noch sehr staatsfreundliche Schätzungen sind. Die Wahrheit erfährt der deutsche Bürger nicht, weil darüber keine Statistik geführt wird. Es gibt lediglich einige Hinweise in den öffentlichen Haushalten über die Summen an ausbezahlten Haftentschädigungen, woraus sich die Anzahl der unschuldig verbüssten Hafttage ermitteln lässt. Der Staat spricht eben nicht gerne über dieses unangenehme Thema. Verglichen mit der Passagierluftfahrt, wo zur Vermeidung von Fehlern und Fehlleistungen allerhöchste Transparenz-, Qualitäts- und Sicherheitsmassstäbe angelegt werden, ist das skandalös.

Tatsache ist, kein Richter oder Staatsanwalt musste sich jemals für ein Fehlurteil verantworten. Niemand von diesen Damen und Herren hat je ein Gefängnis von innen erlebt. Kein Richter oder Staatsanwalt hat je Einbußen bei seiner Pension oder Beamtenbesoldung hinnehmen müssen. Entlassungen gab es bisher ebenso nicht.

Tatsache ist, wer unschuldig im Gefängnis sitzt, der hat keinen Anspruch auf seinen Verdienstausfall für diese Zeit. Der deutsche Staat zahlt eben nur ungern. Die offizielle Haftentschädigung beträgt pro Tag exakt 25,- €, aber auch das ist reine Augenwischerei, denn von diesen 25,- € werden noch die Kosten fürs Knastessen und die vergitterte Unterkunft abgezogen. Der unschuldig Verurteilte erhält noch nicht einmal 20,- € pro Tag.

Richter und Staatsanwälte stehlen sich für nachgewiesene Fehlentscheidungen stets mit folgender einleuchtenden Begründung aus ihrer Verantwortung: „Es war damals unter Berücksichtigung der damaligen Umstände die richtige Entscheidung gewesen.“ Eine sehr schöne Universalformulierung, mit der sich jedes menschliche Versagen rechtfertigen lässt, erfolgreich allerdings nur in Justiz und Politik. In jedem anderen Bereich wird einem so eine Ausrede für das eigene Versagen um die Ohren gehauen.

Horst Arnold ist ein Beispiel, wie man als Mann ruckzuck im Knast landet. Arnold war Lehrer für Biologie und Sport und wurde von einer Arbeitskollegin wegen Vergewaltigung angezeigt. Die Kriminalpolizei konnte nichts ermitteln, weil es nichts zu ermitteln gab. Es gab keine Spuren, keine Beweise, keine Zeugen und die Polizei hatte erhebliche Zweifel am geschilderten Tathergang. Die Staatsanwaltschaft, alles studierte Experten des deutschen Rechts, strengte einen Strafprozess gegen Horst Arnold an, weil sie die Beweislast für eine Verurteilung für ausreichend hielt. Dass gar keine Beweise vorlagen, das bemerkte die Staatsanwaltschaft in ihrem blinden Verfolgungseifer nicht. Es versteht sich von selbst, dass Horst Arnold sofort nach der Strafanzeige der angeblich vergewaltigten Frau verhaftet wurde und ein Jahr in Untersuchungshaft saß, bevor der Strafprozess begann. Horst Arnold bekam fünf Jahre Gefängnis ohne vorzeitige Entlassung wegen guter Führung, weil er seine Straftat nicht zugab und deshalb als uneinsichtig und ohne Reue galt. Nach seiner Haftentlassung bekam er keinen Job mehr als Lehrer. Es dauerte weitere fünf Jahre, bis ein neuer Gerichtsprozess zustande kam und Horst Arnold am Ende wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde. Seine Kündigung als Lehrer wurde nicht zurück genommen, er wurde nicht rehabilitiert, er bekam keine Haftentschädigung, er lebte bis zu seinem Lebensende von Hartz IV und starb als gebrochener Mann im Alter von 53 Jahren.

Eigentlich ist die Falschbeschuldigung eine Straftat, die hart geahndet werden muss, doch es kommt nur sehr selten zu einer Anklage und noch seltener zu einem Strafprozess. Das zeigt die Unfähigkeit der Staatsanwaltschaft.

Wenn Richter Angeklagte trotz fehlender Beweise verurteilen können, dann bewegt sich unser Rechtssystem auf einem Niveau, dass die Begriffe Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht verdient.

Die Haupttäter bei unschuldig verurteilten Menschen sind diejenigen, die das Urteil beantragt und gefällt haben. Erst durch deren lausige Arbeit, wenn man das überhaupt als Arbeit bezeichnen darf, landet ein unschuldiger Mensch im Gefängnis. Beim Thema Falschbeschuldigung müssen Polizei und Justiz schlichtweg umdenken. Menschen können eben auch unschuldig sein und die Polizei hat eine mögliche Unschuld mit dem gleichen Eifer wie eine mögliche Schuld zu ermitteln. Auch die Staatsanwaltschaft darf darüber nachdenken, dass eine angebliche Straftat möglicherweise niemals stattgefunden hat. Die Unschuldsvermutung gibt es anscheinend nur noch in der Fernsehjustiz bei Richter Hold oder Richterin Salesch. Die Realität sieht dagegen so aus, dass vom Angeklagten der zweifelsfreie Beweis seiner Unschuld verlangt wird. Wenn der Angeklagte diesen Beweis nicht liefern kann, dann wird er in der Regel verurteilt und landet im Knast.

Es ist auch eine Unart geworden, dass bei Strafanzeigen wegen Vergewaltigung der beschuldigte Täter unverzüglich in Untersuchungshaft wandert. Eine Prüfung der Beweise findet nicht statt und das angebliche Opfer genießt sofortige Glaubwürdigkeit. Jörg Kachelmann, Karl Dall und Andreas Türk stehen als Prominente stellvertretend für die unzähligen unbekannten Männer, die das gleiche Schicksal erlitten haben. Sie alle durften den Knast unschuldig von innen kennenlernen.

Die meisten Gefängnisse in Deutschland sind sehr sanierungsbedürftig und zum Teil sogar unmenschlich. Das schreckt generell ab, denn niemand will in so einem Knast landen. Das verhindert aber nicht nur Straftaten, sondern es fördert auch Falschbeschuldigungen. Nichts ist doch schöner für eine rachsüchtige Frau, wenn sie es geschafft hat, den ungeliebten Exfreund oder den Exehemann für einige Jahre in so einem Knast verrotten zu sehen. Im Übrigen sind gerade in undemokratischen Ländern die Gefängnisse bewusst desolat gehalten, damit Oppositionelle die Klappe nicht zu weit aufreißen. Auch diese Widerständler haben keine Lust auf unmenschliche Haftbedingungen.

In Deutschland lässt man die Gefängnisse nicht bewusst verwahrlosen, der Bundesregierung fehlt bloß das Geld für Sanierungen. Aber das sagen die diktatorisch geführten Länder auch. Wo ist da der Unterschied?

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