• 27.03.2024

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Tittengrabschen ist nicht billig

tiiten

» Artikel vom

Da gibt es eine Talkshow, die läuft nachts irgendwo im Staatsfernsehen. Nein, es ist nicht die Sendung des Feministinnenliebhabers Jo Schück, von dessen Existenz ich bis vor wenigen Wochen noch gar nichts wusste. Es geht vielmehr um die Talkshow des langjährigen Fernsehansagers Markus Lanz. Der hatte kürzlich in seiner Sendung einen Strafrechtler zu Gast, der sich ausschließlich um Sexualdelikte kümmert und aus der Praxis über die Gefahren und Auswüchse des neuen Sexualstrafrechts berichtete. Seine Ausführungen waren sehr erhellend und recht lehrreich.

Die Empfehlung dieses Strafrechtlers, niemals eine Frau in irgendeiner Form zu berühren, sollte in Kenntnis der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen peinlich genau eingehalten werden. Dazu gehören die berühmten Küsschen auf die Wangen und Umarmungen genauso wie unbeabsichtigter Körperkontakt im Gedränge. Eine Frau darf in keiner Weise berührt werden. Egal wie eine Berührung ausfällt, man begibt sich damit stets auf strafbewehrtes Terrain und die Folgen können sehr schmerzhaft sein. Die deutschen Gerichte, die ja bekanntlich vor Fairness und Gerechtigkeit nur so strotzen, urteilen da mittlerweile mit besonderer Härte, denn ein Frauenkörper ist besonders schützenswert.

Damit diese zynische These nicht unbewiesen im Raum steht, dürfte eine wahre Begebenheit besonders lehrreich sein. Ein Mann versucht auf einer Straße einer Frau, die mit dem Fahrrad an ihm vorbeifährt, kurz an den Busen zu fassen. Das klappt nicht auf Anhieb, aber bei der zweiten Radfahrerin. Es ist völlig klar, dass Busengrabschen heute eine Straftat ist. Und hier hat ein Gericht ein wegweisendes Urteil gesprochen. Drei Jahre und 5 Monate Gefängnis. Nein, das ist kein schlechter Scherz. Nochmal: Für dieses Busengrabschen gab es drei Jahre und fünf Monate Gefängnis.

Die Höhe dieses Urteils liegt über dem Strafmaß für schwere Körperverletzung und für Totschlag gibt es nur ein lumpiges Jahr mehr. Sicherlich ist hier von diesem deutschen Gericht die Verhältnismäßigkeit gewahrt worden. Frauen sind Männern stets wehrlos ausgeliefert und müssen deshalb vom Gesetz besonders geschützt werden.

In diesem Zusammenhang sind die Strafen für Frauen bei einer Falschbeschuldigung interessant. Die schwanzsüchtige Gina-Lisa Lohfink hat bekanntlich zwei Männer der Vergewaltigung beschuldigt. Das zog große Kreise und führte nebenbei zu drastischen Gesetzesverschärfungen. Beide Männer wurden sofort medial verurteilt und verloren ihre Existenz. Vor Gericht stellte sich später heraus, dass der Sex einvernehmlich stattfand. Und die edle Gina-Lisa kam für ihre Falschbeschuldigung mit lumpigen 20.000 Euro davon. Kein Knast, nichts dergleichen. Das schreckt Frauen nun nicht wirklich von einer Falschbeschuldigung ab.

Damit nicht genug. Die Sexismusbeschuldigungen haben nun auch Sylvester Stallone erreicht, der eine 16jährige zum Sex genötigt haben soll und angeblich bei einer Vergewaltigung anwesend war. Und in diese Beschuldigungshysterie reiht sich Deutschland prima ein. Eine Grabscherveranstaltung besonderer Güte fand Medienberichten zufolge in Bonn statt. Die UNO-Klimakonferenz. Auch dort soll es, trotz vorheriger Belehrung über die neuen deutschen Gesetze, zu zahlreichen sexuellen Übergriffen gekommen sein. Nun haben die sexuell belästigten Frauen über die angeblichen Vorfälle zwar in irgendeiner Form berichtet, sie aber nicht zur Anzeige gebracht. Wahrscheinlich sind diese Frauen noch traumatisiert und warten auf einen für sie günstigen Moment, um die Grabscher öffentlich an den Pranger zu stellen. Das erfolgt natürlich vorzugsweise über Twitter mit dem Hashtag #MeToo. Wo auch sonst. Nach Monaten oder gar Jahren hat so eine Anschuldigung natürlich einen ganz tollen Stellenwert. Es kann dann kaum noch ermittelt werden, doch die Beschuldigten werden beruflich und gesellschaftlich praktisch immer beschädigt. Die Waffe der Falschbeschuldigung ist mit den neuen Sexualstrafgesetzen so scharf und wirkungsvoll wie nie zuvor. Nur ein Idiot glaubt noch daran, dass Frauen stets die Wahrheit sagen. Dem Missbrauch ist nun endgültig Tür und Tor geöffnet.

Das Männermagazin hat wegweisend über einfache Gegenmaßnahmen berichtet, die nun noch aktueller sind. Keinen beruflichen und privaten Kontakt zu Frauen zu haben ist der beste Schutz vor Falschbeschuldigungen und deren gravierenden Folgen von Jobverlust bis hin zu Gefängnis. Um es ganz deutlich zu benennen. Frauen können dem Mann mit der Sexismuskeule die Lebensgrundlage nehmen. Dazu braucht es kein Gerichtsverfahren. Die unbewiesene Behauptung und die darauf folgende Vorverurteilung durch das berufliche und private Umfeld reichen völlig aus. Das ist eine moderne Hexenjagd, die es so noch nicht gab.

Die Frage, wer denn nun die Macht hat, ist nicht so einfach zu beantworten. Das liegt in der Hand jedes einzelnen Mannes. Wenn Männer beruflich gerne mit Frauen zusammenarbeiten, dann ist es ihre freiwillige Entscheidung. Aber dann darf sich so ein Mann nicht beschweren, wenn er mit Schmach und Schande seinen Job verliert. Ab jetzt gibt es keine Entschuldigung mehr, jeder Mann kennt die neue missbräuchliche Macht der Frauen. Er muss die richtigen Weichen für sich stellen, andernfalls ist er von der Gnade und dem Wohlwollen von Frauen abhängig. Nur ein Idiot begibt sich in die Hände einer Frau. So einfach ist die heutige Formel. All diese Szenarien sind keine Übertreibung, sondern bittere Realität. Immerhin winken für Busengrabschen satte drei Jahre und fünf Monate Gefängnis. Das kann man nicht mehr als Scherz oder schlechten Witz sehen.

Spannend ist auch der Vergleich zu unterlassener Hilfeleistung. Wer einer Frau bei einer Verletzung nicht hilft, der muss mit einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe rechnen. Als Ersttäter gibt es vielleicht einen kleinen Strafrabatt. Andererseits kann das Anfassen einer Frau zur Leistung erster Hilfe durchaus empfindlich bestraft werden. Hier ist kluges Abwägen notwendig und der Gedanke liegt nahe, lieber nicht zu helfen und darauf zu hoffen, nicht erwischt zu werden. Noch besser ist es, solchen kniffligen Situationen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Damit macht man grundsätzlich nichts falsch.

Wenn man trotz größter Vorsicht in eine solche Situation gerät, dann kann als Entscheidungsfinder auch der Sound der möglichen Anklagen herhalten. Was klingt schlechter, Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung oder wegen sexueller Belästigung? Das möge jeder für sich entscheiden.

Wie man es auch immer dreht und wendet. Fein raus ist nur der Freie Mann. Die Vorzüge sind im Männermagazin in zahlreichen Artikeln nachlesbar und wer diesen Weg nicht geht, kann mitunter die Arschkarte ziehen. Es gibt genug Männer, die im festen Glauben an die edlen Frauen noch ganz schwer auf die Fresse fallen werden. Wer es mag, der soll es tun!

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