• 23.04.2024

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Die meisten Verurteilungen nach §170 StGB sind fehlerhaft

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Quelle: Auszug aus dem Forum des TrennungsFAQ

Die Urteile auf Oberlandesgerichtsebene zur Unterhaltspflichtverletzung prasseln nur so. Immer öfter scheinen die Pflichtigen es nicht hinzunehmen, rechtsbrecherisch von komplett unfähigen Amtsrichterlein belogen und verurteilt zu werden. Vielleicht eine Folge verstärkter Aufklärung über §170 StGB, wozu auch unser Forum hoffentlich beträgt.

Jetzt das OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2012, Az. III-3 RVs 24/12 Urteilsbesprechung: Beschluss lesen

"1. Die Bestimmung des Schuldumfangs bei einer Verurteilung nach § 170 I StGB setzt voraus, dass der Umfang der Unterhaltspflicht festgestellt ist und die zugrunde liegenden Tatsachen im Urteil ausgeführt werden; in einem zweiten Schritt ist dem die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gegenüberzustellen."

"2. Ein pauschales Geständnis allein ist hingegen nicht geeignet, die notwendigen objektiven und subjektiven Feststellungen zu ersetzen."

Man wollte wieder mal einen Vater verknacken, den man schon mal verknackt hat. Ein Jahr Gefängnis. Doch das OLG sieht durchgreifende Mängel am Urteil. Fehlende Feststellung um Umfang der Unterhaltspflicht, nicht nachvollziehbare Berechnung des Nettoeinkommens ohne Abzüge, fehlende Feststellungen zum Selbstbehalt, fehlende Angaben zum Einkommen der Mutter, fehlende Angaben zum subjektiven Tatbestand. Pauschale Angaben aus den Tabellen genügen nicht, der Richter hat selbst nachzurechnen und zu beweisen. Auch pauschale Geständnisse ändern nichts daran.

Das Urteil des Amtsrichters wird in Atome zerfetzt. Das kommt davon, wenn die Roben und die Staatsanwälte glauben, der Gerichtssaal sei dazu da, "schäbiger Lump" zu brüllen, um damit die Abwesenheit jeglicher Rechtsgrundlage zu überspielen. In jeder privaten Firma wären solche Figuren daraufhin im hohen Bogen hinausgeflogen.

Dazu passend ein Kommentar vom ehemaligen OLG - Richter Dr. Egon Schneider aus der Zeitschrift für anwaltliche Praxis:

"Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist."

Ich stimme dem Juristen zu, der diese Aussage gemacht hat.

Oben genannter Beitrag von "p." im TrennungsFAQ-Forum verfasst.

Den vollständigen Beschluss des OLG, der sehr lesenswert und informativ ist, findet man hier.

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