• 28.09.2024

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Ein Helfer darf nicht mit Gewalt helfen

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Helfen ist gut und richtig. Eine menschliche Gesellschaft ist füreinander da und in Notsituationen darf ein Mensch auf helfende Hände hoffen. Das klingt gut, aber manchmal ist es eben eine Straftat. Nämlich dann, wenn ein Helfer selbst Gewalt anwendet.

Auch in meinem Baden-Württemberg geht es manchmal hoch zu und her. Die Geschichte ist kurz und knapp erzählt. Ein junger Mann geht an einer Kneipe vorbei und sieht, wie mehrere Jugendliche auf einen hilflosen Mann, der am Boden liegt, eintreten. Dieser Mann, hilfsbereit und couragiert, wendet das Prinzip Anarchie an und nimmt für sich das Recht heraus, das Prügelopfer mit Faustschlägen zu befreien. Das mag sicherlich nachvollziehbar sein und unter Umständen, wenn das Prügelopfer eine Frau gewesen wäre, würde es sogar einen kleinen Orden vom Bürgermeister geben. Aber das Ergebnis ist bei einem Mann etwas anders.

Nun hat der Helfer dummerweise keine unbefleckte Akte. Er war früher wegen Körperverletzung am Haken der deutschen Justiz. Das verwundert eigentlich nicht, denn welcher Mann hätte die Eier gegen ein Rudel Jugendlicher anzutreten. Das kann nur ein Mann sein, der sich mit Gewalt auskennt. Jedenfalls hat er bei seiner Befreiungsaktion einem Jugendlichen den Kiefer gebrochen. Keine schwerwiegende Verletzung, aber dennoch rangiert ein gebrochener Kiefer im Bereich der Körperverletzung.

Und nun kommt, was kommen muss. Dieser Helfer wurde als Schläger eingestuft und saß mehrere Wochen in Untersuchungshaft, wegen Fluchtgefahr. Wohl auch deshalb, weil eine ermittelnde Polizistin krank wurde und somit keine entlastenden Beweise, dazu ist die Polizei verpflichtet, beigebracht konnten. So einfach macht es sich die Polizei.

Nun kam es zum Strafprozess, weil die Staatsanwältin den hinreichenden Verdacht einer Straftat sah. Das ist der Hauptgrund, wenn ein Strafprozess eröffnet wird. Im Prozess haben jedoch die Staatsanwältin und auch die Verteidigung einstimmig einen Freispruch gefordert. Das hat nichts zu sagen, denn entscheidend ist die Richterin. Sie hebt den Daumen oder senkt ihn. Für die Richterin waren die entlastenden Argumente nicht überzeugend, denn der Helfer – aus juristischer Sicht ein notorischer Schläger – hätte anders reagieren können und müssen. Jedenfalls nicht mit Gewalt und natürlich schonend, so dass die Jugendlichen nicht verletzt werden. Das Urteil: 3 Monate und zwei Wochen, auf Bewährung. Damit ist der Helfer kein Helfer mehr, sondern ein verurteilter Straftäter. Das ist ein Brandmahl für den 22jährigen Mann, der einem wehrlosen Mann geholfen hat.

Juristisch betrachtet hat die Richterin sogar Recht. Niemand darf gegen andere Menschen Gewalt anwenden. Diese Macht obliegt nur der Polizei bzw. Personen, die der Staat dazu autorisiert hat. Im Klartext heißt das, dass man die Polizei aus sicherer Entfernung anrufen sollte. Damit hat man seine Schuldigkeit getan. Sich selbst in Gefahr zu bringen und mit ruhiger Stimme ein Rudel Schläger anzusprechen, mag sicherlich niemand versuchen wollen. Mit einem schönen Knüppel in der Hand würde das anders aussehen, aber dann muss man auch zuschlagen können. Und genau das ist verboten.

Gerade Frauen schreien gerne nach Hilfe, wenn sie in misslichen Situationen sind. Nur weil es eine Frau ist, denn schließlich sind alle Menschen gleich und da gelten eben die gleichen Maßstäbe. Telefon anschalten, die Polizei rufen und die Vergewaltigung melden. Ein Beweisvideo darf freilich auch nicht angefertigt werden. Das verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten. Eine Dashcam im Auto ist schließlich auch unzulässig und darf nach neuester Rechtsprechung nicht vor Gericht verwendet werden.

Die deutschen Richter sind nicht Irre, sondern weise und sprechen Recht im Namen des Volkes oder war es im Namen des deutschen Volkes? Ich weiß es nicht so genau.

Nur wer direkt mit Gewalt angegriffen wird, darf Gewalt anwenden. Das ist immer noch erlaubt. Und somit sind die Fronten klar. Es ist keine Schande anderen Menschen nicht zu helfen und aus sicherer Entfernung zuzuschauen. Nur ein Idiot begibt sich in die Gefahr, als Straftäter abgestempelt zu werden. Da ist die Karriere mal ganz flott beendet.

Und wenn Frauen im Internet, meist auf YouTube, nach Männern rufen, die sie mit Gewalt beschützen sollen, dann ist das ein Aufruf zu einer Straftat. Nun verstehen viele Männer, warum solche Äußerungen strafrechtlich nicht verfolgt werden. Aus dem Mund einer Frau, darf alles nicht so ernst genommen werden. Frauen meinen es nicht so, wie sie es sagen. Das weiß doch jeder. Eine Strafanzeige würde eh im Aktenwald einer Staatsanwaltschaft versickern und niemand würde es interessieren.

Es geht nicht um Sinn oder Unsinn von Gesetzen, sondern wie man sich windet und aalt, dass man eben nicht mit dem Gesetzgeber in Konflikt gerät. Es ist vielleicht sogar feige, nicht helfend in Gefahrensituationen einzugreifen, aber das persönliche Wohlergehen steht eben an erster Stelle. Warum ein Risiko eingehen und sich einer juristischen Gefahr aussetzen. Nein, das ist dumm und die Richterin in dem Schlägerprozess hat die Linie klar vorgeben.

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