• 28.03.2024

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Unterhalt an die faule Mutti

alt

» Artikel vom

Ein junger Bursche hat eine Mama und sie ist zu faul zum Arbeiten. Folgerichtig kassiert Mutti Sozialleistungen. Und Vati Staat möchte die Kohle natürlich einsammeln und will den Sohn gnadenlos abzocken. Hier mal zwei Schreiben des Landschaftsverband Rheinland.

„Sehr geehrter Herr Zahlungsunwilliger,
mit Schreiben vom 31.12.2015 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass Helga Faulpelz ab 01.06.2014 Sozialhilfe nach dem SGB XII zu meinen Lasten erhält und der Unterhaltsanspruch von Helga Faulpelz Ihnen gegenüber gem. § 94 SGB XII auf mich übergegangen ist.

Um überprüfen zu können, ob Sie Unterhaltszahlungen leisten können, wurden Sie mit Schreiben vom 31.12.2015 unter Hinweis auf Ihre Auskunftsverpflichtung gem. § 117 SGB XII gebeten, Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen zu erteilen. Bis heute sind Sie Ihrer Auskunftsverpflichtung nicht nachgekommen.

Ich bitte Sie daher erneut, nunmehr innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Verwenden Sie hierfür bitte die Ihnen bereits übersandten Vordrucke.

Auf Ihre Auskunftsverpflichtung gem. § 117 SGB XII wird erneut hingewiesen. Gem. § 117 SGB XII sind Unterhaltsverpflichtete und ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner verpflichtet, dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben. Ich benötige die Auskünfte um festzustellen, ob ich Sie gem. § 94 SGB XII zu Unterhaltszahlungen heranziehen kann. Die Pflicht zur Auskunft umfasst die Verpflichtung, auf Verlangen des Trägers der Sozialhilfe Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geldabzockerin“

Und nun ein weiteres schönes Schreiben:

„Sehr geehrter Herr Zahlungsunwilliger,
für die Übersendung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2016 bedanke ich mich.

Bitte reichen Sie nach Vorlage durch das Finanzamt noch den zugehörigen Einkommensteuerbescheid 2016 nach.

Des Weiteren werden Sie um Mitteilung gebeten, ob Ihr Lebensunterhalt wie in Vorjahren durch Dritte finanziert wird, oder aber ob Sie neben der selbständigen Tätigkeit über andere Einkünfte und Vermögen verfügen.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Die Direktorin der Geldabzockerinnen“

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