• 27.03.2024

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Die meisten Frauen sind definitiv Schlampen

kuckuckskind

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Es ist ein alter Hut und alle wissen es: Frauen dürfen lügen und betrügen, immer und überall! Rechtskonsequenzen müssen Frauen nicht befürchten. Hier ist wieder ein sehr schöner und einfacher Fall. Eine Frau bekommt ein Kind in der Ehe. Es kommt zur Trennung und der Exehemann zahlt brav und anständig den Unterhalt. Was der Mann aber nicht wusste: Das Kind stammt von einem anderen Mann. Die Frau hat sich in der Ehe mit anderen Männern vergnügt und sich wie eine Hure besteigen lassen. Dieses typische Verhalten einer Frau, ein Leben als Schlampe zu führen, ist nicht ungewöhnlich, aber ungewöhnlich ist der darauf folgende Rechtsstreit. Der vermeintliche Vater, der keiner ist, wollte den gezahlten Unterhalt zurück haben. Pustekuchen, sagen die weisen deutschen Richter. Gezahlt ist eben gezahlt! (Az. XII ZB 412/11)

Es ist nicht verwunderlich, dass deutsche Gerichte so urteilen, denn Frauen können immer mit Gnade rechnen. Dieser offensichtliche Rechtsbruch hat eben keine gesetzliche Grundlage und der Staat hat kein Interesse, hier Recht zu sprechen. Kuckuckskinder sind in Deutschland fast schon die Regel, denn immerhin 10 bis 20% aller Bälger sind Bastarde. Das klingt sehr hart, trifft aber den Kern der Sache. Selbst die Mütter wissen oft nicht, wer der Vater sein könnte. Niemand kann eben sagen, welcher Schneidezahn der hochtourigen Kreissäge den Arsch zuerst geritzt hat. Und so jubeln diese Schlampen das Kind dem ahnungslosen Ehemann unter. Ist auch viel leichter, als dem Ehemann sein Hurenleben zu beichten.

Viele Männer scheuen sich, der Freundin oder Ehefrau einen Vaterschaftstest vorzuschlagen, bevor sie die juristische Vaterschaft anerkennen. Vaterschaftsanerkennungen werden den Vätern im Glückstaumel schon in der Geburtsstation untergejubelt und die Männer unterschreiben, ohne die Rechtsfolgen zu kennen. Denn wer eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt, der muss bei einer späteren Vaterschaftsanfechtung handfeste Beweise über die Untreue der Frau vorlegen, bevor der Richter einen Test anordnet. Ohne Beweis geht gar nichts. Die deutschen Gesetze sind so ausgelegt, dass der Staat für die Untreue einer Frau nicht blechen muss. Das ist so gewollt, denn der Gesetzgeber kennt die Frauen genau. Wer sich mit Schlampen einlässt, der soll eben auch zahlen. Diese Wahrheit sprechen die Richterinnen nicht aus, aber sie denken und urteilen so.

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