• 28.03.2024

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Frauen dürfen wirklich alles

schwanger

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Die Rechte der Frauen sind in Deutschland vielfältig und von einer Gleichberechtigung zum Mann kann keine Rede sein. Ausgewählte Beispiele zeigen sehr deutlich, wie die Feministinnen in Deutschland agieren und welche Vormachtstellung sie mittlerweile eingenommen haben.

Das Lieblingsthema sind die Gesetze rund um das Kind. Instinktiv geht jeder davon aus, dass ein Kind besonders geschützt werden muss, sei es sein Leben oder die Familie, in der es lebt.

Frauen genießen unglaubliche Rechte:

Frauen dürfen das ungeborene Kind kostenlos abtreiben (töten) ohne rechtliche Konsequenzen zu fürchten.

Frauen dürfen Kinder anonym in die Babyklappe werfen ohne eine strafrechtliche Verfolgung zu riskieren.

Frauen dürfen Kinder einfach zur Adoption frei geben.

Frauen erhalten vor Gericht zu fast 100 % das alleinige Sorgerecht.

Frauen mit Kind müssen garantiert nicht arbeiten gehen.

Frauen, ob mit oder ohne Kind, können jederzeit im Frauenhaus abtauchen.

Diese Vorteile klingen erstmal nicht so schrecklich, weil wir uns daran gewöhnt haben. Das Recht auf Abtreibung bis hin zum Frauenhaus ist mittlerweile normal. Im Gegensatz zu den Frauen kann sich ein Mann, der ein Kind gezeugt hat, nicht kostenlos und straffrei aus der Verantwortung ziehen. Dafür gibt es extra für Männer spezielle Gesetze. Wenn ein Mann durch Gewalt eine Frau dazu bringt ein ungeborenes Kind abzutreiben, so liegt das Strafmass bei bis zu 5 Jahren Gefängnis.

Kommt ein Mann seiner Unterhaltspflicht nicht nach, so kann er mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Ein Mann darf ein Kind nicht abtreiben. Dieses Recht genießen nur Frauen!

Nun könnte man sich sicherlich einigen, dass die Frau auf Befehl des Mannes nicht abtreiben muss, aber wenigstens die Befreiung von der Unterhaltspflicht sollte möglich sein, wenn die Frau das Kind will und der Mann nicht. Aber nichts da! Der Mann muss immer blechen und wenn ein Mann gerne ein Kind will und die Frau nicht, dann kann die Mama das Kind ohne Zustimmung des Vaters einfach abtreiben. Das ist der Klassiker im Feminismus. Die Frau entscheidet selbstherrlich über Leben und Tod. Und wenn das Baby geboren ist und es sie nervt, dann wirft sie es einfach in die Babyklappe oder legt es in der Kirche ab. So einfach ist das. Aber wenn der Erzeuger und Vater nicht den Unterhalt bezahlt, dann kann er mit Gefängnis bestraft werden. Was für eine Gerechtigkeit ist das?

Selbst wenn eine Mutti die vielen Babyentsorgungsangebote nicht nutzt und ihr neugeborenes Kind einfach tötet, dann gibt es als Strafmaß in der Regel eine Bewährungsstrafe mit der Auflage einer Bachblütentherapie. Eine Mutter würde von sich aus ja niemals ihr eigenes Kind töten. Da müssen stets Fremdeinflüsse im Spiel gewesen sein. Meistens wird in diesem Zusammenhang über den bösen Erzeuger referiert und mit großer Sicherheit wurde sie von ihm indirekt zur Tötung des Kindes genötigt. So einfach geht das in der deutschen Rechtsprechung.

Bemerkenswert ist auch, dass Straftäterinnen im Gefängnis mit ihrem Kind leben dürfen. Oder drogenabhängige Frauen machen ihre Entziehungstherapie mit Kind ... aber darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.

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