• 19.04.2024

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Die Schlacht kann beginnen

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Franziska (38) ist unglücklich, gar unzufrieden mit ihrem Leben. Sie möchte nach über 10 Jahren Ehe endlich wieder unabhängig sein und ihrem Mann nicht mehr als Haushälterin und Sexgespielin dienen müssen. Sie fühlt, dass sie ihren Ehemann nicht mehr liebt und so wird für sie jede Annäherung ihres Mannes zur Qual. Franziska mag es nicht mehr, wenn ihr Mann an ihren Brüsten lutscht oder in sie eindringt. Sie könnte vor Ekel jedes Mal kotzen, wenn dieser alte Sack sie besteigt. Franziska vertraut sich ihrer Freundin an, die mehrfach geschieden ist und sich in solchen Angelegenheiten gut auskennt.

Franziska hat die Lohnabrechnungen ihres Mannes aus seinem Ordner kopiert und geht mit ihrer Freundin gemeinsam zu einer Anwältin, die als überaus erfolgreiche Unterhaltseintreiberin bekannt ist. Mit ihr ist nicht zu spaßen. Sie hat schon zahlreiche Männer erfolgreich in die Mangel genommen, die danach alle brav und anständig den ausgeurteilten Unterhalt zahlten.

Franziskas Ehemann arbeitet freiberuflich und sein bisheriges Einkommen ist stattlich, obwohl es in letzter Zeit langsam bergab geht. Ihr Mann hat, so weiß sie, große Probleme neue Aufträge zu bekommen. Es ist nicht ihr Problem und deshalb ist es ihr egal. Nach kurzer Durchsicht der Unterlagen strahlte die Anwältin, denn Franziska hat einen Unterhaltsanspruch von 3/7 seines Einkommens. Das sind rund 2.600,- €. Franziska ist sprachlos und hat vor Glück Tränen in den Augen. Sie hält die Hände ihrer Freundin ganz fest und beide sind überzeugt, dass die gewünschte Unabhängigkeit damit finanziell gesichert ist. Die Anwältin wird in Kürze einen Brief aufsetzen und darin die Forderungen an den Ehemann übermitteln. Notfalls wird sofort Klage eingereicht, falls er nicht kooperieren sollte.

Christian (47) ist glücklich. Seine Ehefrau Franziska ist noch immer ausgesprochen attraktiv und kümmert sich um den Haushalt. Franziska hat keine Berufsausbildung und arbeitete bis zur Heirat gelegentlich als Verkäuferin in einer Bäckerei. Christian waren Ausbildung und Job seiner Franziska egal, denn er war schwer in sie verliebt und das ist er bis heute. Allerdings bemerkte er in den letzten Monaten, dass Franziska sich von ihm zunehmend entfernt hat und er stellte fest, dass einige Unterlagen in seinem Gehaltsordner fehlten und andere Dokumente plötzlich an einer anderen Stelle lagen. Er vermutet, dass seine Frau heimlich die Trennung von ihm vorbereitet. Er googelt im Internet und recherchiert, dass er bei einer Scheidung an seine Frau Ehegattenunterhalt zahlen muss, bei ihrer geringen Bildung und ohne Aussicht auf einen vernünftigen Job wahrscheinlich lebenslänglich. Nach diesen Informationen musste er sich übergeben.

Christian hat aber auch gelernt, dass Ehegattenunterhalt reines Zivilrecht ist und seine Ehefrau, sofern er nicht bezahlt, höchstens eine Pfändung gegen ihn einleiten kann. Das klingt nicht gut, aber auch nicht völlig hoffnungslos. In jedem Fall wird die Nichtzahlung von Betreuungsunterhalt aktuell strafrechtlich nicht verfolgt. Es sollte weder eine Strafanzeige, noch Gefängnis drohen.

Das Geschäft von Christian geht in letzter Zeit stark bergab, weil sein Spezialbereich immer weniger gefragt ist. Er wollte eh die Branche wechseln und weil er seiner Ehefrau in Kürze unterhaltspflichtig wird, ist es an der Zeit, Veränderungen vorzunehmen.

Auf den Anwaltsbrief seiner Ehefrau hat Christian nicht geantwortet und es kam zum Gerichtsprozess. Christian hat sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Die Kosten dafür waren ihm zu hoch und zudem machte ein langer und teurer Rechtsstreit für ihn sowieso keinen Sinn. Christian hat im Hintergrund seine Auswanderung vorbereitet. Alle Wertsachen hat er zu Geld gemacht und die Konten geplündert. Das gesamte Bargeld hat er einer Vertrauensperson übergeben. Im Unterhaltsprozess wird er zur Unterhaltszahlung von 4.200,- € monatlich an seine Ehefrau verurteilt, weil viele Kosten aus seiner Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Betriebsausgaben, sondern als Privatentnahmen angesehen wurden. Dadurch hat sich sein Einkommen fiktiv drastisch erhöht. Christian war von der Dreistigkeit des Urteils zwar überrascht, aber es war ihm egal. In zwei Wochen startet sein Flieger in Richtung USA und dann ist er weg.

Christian hat alle Kontakte in Deutschland konsequent abgebrochen, damit niemand weiß, wo er ist. Schließlich kann die Ehefrau sein Gehalt in vielen Ländern, auch in den USA, pfänden lassen. Wenn sie aber nicht weiß, wo er steckt, dann sieht es ganz schlecht für sie aus. Weil es sich bei ihm nur um die Eintreibung von Schulden aus Betreuungsunterhalt handelt, recherchiert weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft. Seine Ehefrau muss alle Nachforschungen aus eigener Tasche bezahlen, wobei ihre bescheidenen Mittel die Möglichkeiten zur Jagd erheblich einschränken dürften.

Nach nunmehr acht Jahren braucht Christian einen neuen Reisepass. Er fliegt von Los Angeles nach Paris und fährt mit dem Zug nach Deutschland. Christian mietet für vier Wochen ein kleines möbliertes Zimmer, meldet sich in der Gemeinde an und beantragt einen neuen Reisepass. Nach zwei Wochen bekommt er die Mitteilung, dass sein neuer Pass abholbereit ist. Christian nimmt den Pass in Empfang und meldet sich bei der Gemeinde wieder ab ins Ausland mit unbekanntem Ziel. Eine Abmeldung ins Ausland ohne konkrete neue Adresse ist kein Problem für die Verwaltungsangestellte, die jedoch dabei etwas verdutzt schaute.

Christian fuhr mit dem Zug wieder nach Paris und flog von dort aus zurück in die USA. Er war nicht überrascht, dass in Deutschland alles problemlos gelaufen ist. Die Nichtbezahlung von Exenunterhalt wird nicht verfolgt und nach acht Jahren hat sich seine liebste Exehefrau sicher daran gewöhnt, dass er weg ist. Christian hat von ihr jedenfalls nie wieder etwas gehört.

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