• 13.04.2024

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Die Heiratsurkunde beim Standesamt

standesamt

» Artikel vom

Liebes Brautpaar,

heute ist der wichtigste Tag Ihres Lebens und das in vielerlei Hinsicht. Sie schließen den Bund der Ehe nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den damit verbundenen Regeln des Familienrechts, das mehr als 1.000 Seiten Gesetzestexte umfasst. Diese Vertragsbedingungen können Sie beide gerne in unserer Bibliothek nachlesen. Vorher leisten Sie bitte Ihre Unterschriften unter der Heiratsurkunde.

Der Bund der Ehe, den Sie beide heute eingehen, gilt unbefristet oder nur solange, bis einer von Ihnen die Scheidung begehrt. Ich möchte Ihnen beiden die Hoffnung für ein langes Eheleben geben, denn die durchschnittliche Ehedauer beträgt immerhin knapp 15 Jahre. Das ist besser als nichts.

Ich gratuliere Ihnen zu diesem schönen und wichtigen Schritt, die nächsten Jahre gemeinsam zu verbringen. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind schnell erläutert.

Lieber Bräutigam! Sie sind nun ab sofort für Ihre Ehefrau in finanzieller Hinsicht vollumfänglich verantwortlich, auch nach einer Scheidung. Sie übernehmen mit Ihrer Unterschrift weitreichende Pflichten, insbesondere Ihre Ehefrau lebenslänglich finanziell zu versorgen, auch wenn Sie sich scheiden lassen und möglicherweise eine neue Ehe eingehen. Sie sind für ewig und immer mit Ihrer Ehefrau verbunden, in guten wie auch in schlechten Zeiten.

Liebe Braut! Ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Heiratsversprechen, dadurch sind Sie ab heute lebenslänglich versorgt. Das gibt Ihnen für die Zukunft eine weitreichende Unabhängigkeit, denn Ihr Mann steht Ihnen jederzeit als Versorger zur Verfügung. Sie haben die Freiheit, Ihren Ehemann jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verlassen. Das mindert in keinem Fall die Unterhaltspflicht Ihres Ehemannes. Er wird Sie bis an Ihr Lebensende großzügig entlohnen. Gewissensbisse müssen Sie nicht haben, denn das steht Ihnen nach dem Gesetz zu. Jede Stadt und Kommune wird Sie zu diesem Thema kostenlos beraten und viele Rechtsanwälte werden Sie dabei tatkräftig unterstützen.

Noch ein Wort an Sie, lieber Bräutigam! Wir alle sind froh, dass die Vergewaltigung in der Ehe mittlerweile eine Straftat ist. Bitte beachten Sie diesen Umstand, indem Sie den Geschlechtsverkehr nur dann durchführen, wenn Ihre Ehefrau das auch wirklich wünscht. Achten Sie die Wünsche Ihrer Ehefrau und dokumentieren Sie alle Aktivitäten, die Sie mit ihr unternehmen. Befragen Sie Ihre Ehefrau regelmässig, ob ihr alles gefallen hat und hören Sie genau zu, denn nur so erfahren Sie, wie Sie die Ehe interessant und abwechslungsreich gestalten können. Tragen Sie Ihre Ehefrau auf Händen und seien Sie großzügig. Bedenken Sie, dass Ihr Geld ab sofort sowieso Ihrer Ehefrau gehört. Sie können es ihr deshalb auch gleich zur Verfügung stellen. Das erleichtert das gemeinsame Eheleben deutlich.

Liebes Brautpaar, nun haben Sie den Bund der Ehe geschlossen und ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Bitte beachten Sie beim Verlassen unseres Gebäudes die vielfältige Auslage der Flyer von Frauenhäusern, Frauennotrufen und Frauenvereinigungen gegen Gewalt in der Ehe.

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