• 19.04.2024

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Das deutsche Unterhaltsrecht leicht verständlich

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» Artikel vom

Das deutsche Unterhaltsrecht lässt sich sehr einfach in einem Satz erklären: Der Mann zahlt. Dennoch haben viele Männer echte Zweifel, ob das so stimmt. Die verbreitete Meinung "Mir kann das nicht passieren" wird schnell zu einem Schockerlebnis, wenn die Ehefrau den Ehemann sitzen lässt und die ersten gegnerischen Anwaltsbriefe eintrudeln. Aber der Reihe nach.

Bei einer Trennung gibt es nach dem Gesetz keinen Schuldigen und die Schuldfrage wird nicht erörtert. Dennoch wird im Familienrecht mit harten Bandagen gekämpft, denn eine unterdrückte Frau bekommt einfach mehr und länger Unterhalt. Das klingt erstmal nicht so schlimm, denn in der Tat sollte es egal sein, aus welchen Gründen sich Ehepaare trennen. Der Gesetzgeber hat dies aber eingeführt, damit nicht der Staat für die Exfrau aufkommen muss. Deshalb wird im Familienrecht der finanziell Stärkere zu Unterhaltszahlungen verurteilt. Das nennt sich Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt. Der Mann muss also noch viele Jahre finanziell für die Exehefrau aufkommen, obwohl er sie weder vögelt noch eine Arbeitsleistung dafür erhält. Die Exehefrau erhält Geld ohne jegliche Gegenleistung. Im Übrigen sind Frauen mit unehelichen Kindern den Ex-Ehefrauen gleichgestellt. Auch hier muss der deutsche Staat nichts zahlen, dafür gibt es die Männer.

Viele Männer glauben den Presseberichten, dass der Ehegattenunterhalt nach nur 3 Jahren automatisch endet. Vor Gericht machen diese Männer dann grosse Augen, denn der Unterhalt für die verflossene Ehefrau wird nach wie vor unbefristet ausgeurteilt. Damit darf der unterhaltspflichtige Mann alle paar Jahre eine Unterhaltsabänderungsklage anstrengen, um den Unterhalt wenigstens stufenweise zu reduzieren. Die Klage kostet jedes Mal eine Stange Geld für den geldgierigen Anwalt und das Gericht, doch der Erfolg ist stets spärlich. Brav zahlende Männer werden mit vielen weiteren Unterhaltszahljahren beschenkt, denn in der Vergangenheit hat das ja bestens geklappt.

Natürlich sind auch für Kinder Unterhaltszahlungen notwendig und die sind nach dem Einkommen gestaffelt. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass Kinder unterschiedlich sind und einen unterschiedlichen Geldbedarf haben. In Wahrheit will man den Mann zusätzlich schröpfen und mit dem Wohl des Kindes lässt sich alles begründen.

Eine Ex-Ehefrau mit zwei Kindern kostet ganz flott mehr als 1.500 Euro pro Monat. Dazu kommen noch Sonderbedarfsansprüche, Kindergartenkosten, Zahnspange und noch viele weitere nette Dinge auf den unterhaltspflichtigen Mann zu. Vollständige Unterhaltszahlungen kann der Mann kaum durchzuhalten.

Und es wird noch viel schlimmer. Sollte der Mann arbeitslos werden, dann werden die Unterhaltszahlungen lediglich gestundet, aber nicht gestrichen. Man baut nun Unterhaltsschulden auf, die nach wenigen Monaten zu einer unbezahlbaren Summe ansteigen. Eine kurzfristige Arbeitslosigkeit sehen die Familiengerichte als vorübergehende Pechphase an, die der Mann natürlich selbst verursacht hat. Eine Abänderungsklage ist aussichtslos. Wer als Mann nun auch noch Unterhaltsschulden aufbaut, der ist jetzt komplett am Ende und gleitet sauber und elegant in den finanziellen Ruin ab. Dann kommen Pfändungen und eine Strafanzeige der Ex nach §170 StGB "Unterhaltspflichtverletzung", sobald sie keine Kohle mehr absahnen kann.

Viele unterhaltspflichtige Männer mussten nach vielen Jahren des braven Zahlens feststellen, dass alles sinnlos gewesen ist. Unterhaltsschulden bekommt man einfach nicht mehr weg und wovon soll man Schulden tilgen, wenn man schon unterhaltspflichtig ist? Keine Chance!

So richtig kreativ werden Familienrichterinnen dann, wenn der unterhaltspflichtige Mann schon während der Ehe ein geringes Einkommen hatte. Nun bekommt er ein fiktives Einkommen hinzugerechnet, da er mehr verdienen könnte, aber nur nicht will. Auch Nebenjobs sind Pflicht, damit noch mehr Kohle an die fremdgehende Ex fliest. Das Motto: Geht es der Ex gut, dann geht es dem Kind gut. Wie es dem Mann dabei geht, ist freilich egal.

Nun mag man durchaus glauben, dass vielleicht eine neue Ehe die Rettung sein könnte, denn manche Frauen gehen schließlich einer Arbeit nach. Das ist jedoch eine Falle, denn die Familienrichter gehen davon aus, dass eine neue Familie durch das Zusammenleben eine Kostenersparnis für den unterhaltspflichtigen Mann bedeutet und somit mehr Unterhalt gezahlt werden muss. Das bedeutet nichts anderes, als dass die neue Ehefrau, auch Zweitfrau genannt, nun auch unterhaltspflichtig geworden ist. Das ist ein bemerkenswertes deutsches Recht und einmalig in der Welt. Unterhaltspflichtige Männer können sich keine neue Familie leisten.

Viele unterhaltspflichtige Männer haben dieses ruinöse System erkannt und machen kurzen Prozess, indem sie sofort nach der eintretenden Unterhaltspflicht alles gegen die Wand fahren. Lieber heute alles gegen die Wand setzen, anstatt sich jahrelang zu quälen.

Die Schulden werden nach oben gejubelt, der Gerichtsvollzieher kommt in die Hütte und findet nichts Pfändbares. Das geht einfach und schnell. Alle bluten sich am mittellosen Unterhaltspflichtigen aus und es gibt nichts zum Abzocken. Das macht Spass und die staatliche Frauenhelferindustrie greift ins Leere. Man darf nicht vergessen, dass gerade durch die "Verweigerung des Unterhalts" besonders viele Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden. Die Jugendämter, Staatsanwälte, Sozialdienste und auch die Polizei beschäftigen sich besonders gerne mit den sogenannten Unterhaltsprellern. Da wird gedrückt und gedroht, aber zu holen gibt es nichts. Die richtige Taktik ist, die Behörden mit möglichst viel Arbeit einzudecken, denn so können andere Fälle nicht bearbeitet werden.

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