• 23.04.2024

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Jagd auf Unterhaltspflichtige im Ausland

bundesregierung

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Die Bundesregierung ist alle paar Jahre auf der Jagd nach dem Geld von ausgewanderten Unterhaltspflichtigen, den sogenannten Unterhaltsprellern. Doch die Beamten und Staatsdiener bleiben meistens erfolglos, weil es angeblich an Gesetzen mangelt. Nun glaubt die Bundesregierung, mit einem neuen Gesetz den Unterhalt aus dem Ausland leichter einzutreiben zu können, aber leider gibt es dabei schwerwiegende Denkfehler. Doch dazu später mehr.

Hier einige nette Auszüge aus der Presseerklärung der Bundesregierung:

"Gesetzentwurf erleichtert Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen außerhalb der EU"

"Kinder brauchen die bestmögliche Unterstützung, um den Unterhalt durchsetzen zu können, der ihnen zusteht."

"Das neue Recht erweitert das bereits bestehende System der effektiven Zusammenarbeit staatlicher zentraler Behörden. Die Regelungen straffen das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren. Unterhaltsentscheidungen aus anderen Vertragsstaaten werden grundsätzlich anerkannt oder für vollstreckbar erklärt, wenn sich der Schuldner nicht dagegen wehrt."

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Dieses Verfahren wird in der Praxis erst dann funktionieren, wenn die Beamten mehrere Fremdsprachen in Wort und Schrift beherrschen. Wenn eine französische Behörde in Deutsch angeschrieben wird, dann wandert das Schreiben gleich in den Papierkorb. Auch muss die Anschrift des Unterhaltspflichtigen bekannt sein und wenn der merkt, dass es "eng" wird, dann packt er seine Sachen zusammen und ist wieder weg. Er hat es einmal erfolgreich geschafft und das ist wiederholbar.

Es ist ein Märchen, dass unterhaltspflichtige Männer im Ausland zu Wohlstand und Reichtum gekommen sind. Dieses Märchen hält sich nun schon seit Jahren und wird immer noch von den Exen und auch vom Staat geglaubt. Oftmals entpuppt sich der reiche Exmann dann als normaler Kraftfahrer oder Handwerker in Spanien. Nichts mit Reichtum und Kohle abzocken! So sieht die Realität aus. Die Effizienz der neuen Unterhaltseintreibungsgesetze wird denkbar schlecht sein, aber es werden wenigstens neue Arbeitsplätze geschaffen. Der Stil und die Art des Geldeintreibens wird ähnlich dem der Jugendämter sein, die damit regelmäßig erfolglos sind. Sie beschaffen nur 20 bis 25% der ausstehenden Kosten für den Unterhaltsvorschuß. Bei dieser geringen Erfolgsquote muss hinterfragt werden, ob dieses System als erfolgreich bezeichnet werden kann. Natürlich nicht, weil es dem mehrheitlich weiblichen Personal wurscht ist und dem Unterhaltspflichtigen natürlich auch.

Dieses Gesetz soll zur Abschreckung dienen und den unterhaltspflichtigen Männern Angst machen. Das wird nicht passieren, denn schlimmer als in Deutschland kann es im Ausland nicht werden. Im Ausland hat man als Unterhaltspflichtiger und Unterhaltsschuldner gute Chancen auf ein normales Leben, in Deutschland ist das nicht möglich.

Dieses Gesetz zeigt aber auch, dass schon viele Männer erfolgreich den Hasenfuss gemacht haben müssen, denn sonst würde es die Beachtung durch ein neues Gesetz nicht geben. Und das ist etwas Positives.

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